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Zusatzversicherung – Die Risiken sollen die Patienten tragen
Aus Puls vom 26.11.2018.
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Umstrittene Gesetzesrevision Zusatzversicherte bald am kürzeren Hebel?

Versicherer sollen künftig einseitig Ausschlüsse vornehmen können. Dagegen regt sich Widerstand.

Viele Schweizer zahlen schon lange Prämien der Zusatzversicherung ein. In der Annahme: Die bezahlten Leistungen werden sie im Bedarfsfall auch bekommen. Ein Einzelzimmer im Spital sowie die freie Arzt- und Spitalwahl.

Doch das könnte sich bald ändern. Derzeit wird im Parlament die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes vorbereitet. Ein Paragraf schlägt dabei hohe Wellen: In Artikel 35 des VVG will der Bundesrat festlegen, dass Versicherungen die Vertragsbedingungen einseitig anpassen können.

Was bedeutet das genau für die Versicherungs-Nehmer? «Jemand mit einer Zusatzversicherung, sei das ambulant oder mit Spital-Zusatzversicherung, könnte im Schadensfall die Kündigung erhalten. Selbst wenn er jahrelang einbezahlt hat», sagt Versicherungsexperte Felix Schneuwly.

In Zukunft möglich: Willkür der Versicherer

Kritiker der Vorlage befürchten willkürliche Änderungen und Verkürzungen der Leistungen. Und dass beispielsweise alte Menschen oder Patienten mit einer langen Krankengeschichte plötzlich von Leistungen ausgeschlossen werden.

Die Krux dabei: Die Gesetzesrevision bezieht sich auf alle Versicherungen, also auch auf Hausrats- und Autoversicherungen. Würden hier die Vertragsbedingungen einseitig geändert, könnten Kunden zur Konkurrenz wechseln. Bei Zusatzversicherungen ist das nicht möglich.

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«Bei einer Auto- oder Hausratsversicherung ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter kein Problem. Bei einer Lebens- oder Spitalzusatzversicherung schon!»
Aus Puls vom 26.11.2018.
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Status Quo: Viel Spielraum für den Kunden

Bis jetzt verzichten Krankenversicherer freiwillig auf ihr Kündigungsrecht im Schadensfall. Kunden werden also nicht einfach im Regen stehen gelassen. Und: Kunden haben die Möglichkeit, auf ihrem Versicherungsmodell zu beharren, wenn der Versicherer Änderungen vornimmt. An diesem Status Quo werde sich auch nicht viel ändern, verspricht der Schweizerische Versicherungs-Verband SVV.

«Es geht nicht darum, nachträglich entscheidende Spielregeln zu ändern. Wir wollen aber beispielsweise auf medizinische Fortschritte reagieren können», sagt Dominik Gresch, Leiter Bereich Kranken- und Unfallversicherung beim SVV. Man sei an einem guten Verhältnis zum Kunden interessiert.

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«Es geht nicht darum, nachträglich Spielregeln zu ändern.»
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Politiker drohen mit Referendum

Für Kritiker wie Felix Schneuwly reicht dies nicht als Zugeständnis. Er sieht die Politik in der Verantwortung. Voraussichtlich im Frühling soll die Vorlage vor den Nationalrat kommen. Würde sie angenommen, haben Politiker von Mitte-Links-Parteien bereits das Referendum angekündet.

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