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Der Spion, der vom Nachbar kam
Aus 10 vor 10 vom 07.01.2013.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 8 Sekunden.

Technik Die Drohne des kleinen Mannes

Der Verkauf so genannter Drohnen boomt. Viele der ferngesteuerten Fluggeräte sind mit einer Videokamera versehen oder können mit einer ausgerüstet werden. Muss nun jeder damit rechnen, aus der Luft gefilmt zu werden?

Drohnen, auch Multikopter genannt, sind ferngesteuerte Fluggeräte mit vier oder mehr Rotoren. Sie sind so beliebt wie nie. Um 300 Prozent haben die Verkäufe gegenüber dem Vorjahr zugenommen, so Riccardo Bonetti, Marketingleiter eines grossen Elektrofachhändlers. «Wir haben im Bereich der Multikopter einen absoluten Megatrend festgestellt», sagt er gegenüber der Sendung «10vor10».

Mit wenig Kenntnis aus der Luft filmen

Bisher waren Aufnahmen aus der Luft nur mit teuren Spezial-Drohnen möglich. So setzte etwa das Schweizer Fernsehen eine Profidrohne beim Lauberhornrennen im Januar 2012 ein. Heute kann jede und jeder mit wenig Technikkenntnis und erst noch relativ günstig aus der Luft filmen. Für die Sendung «10vor10» demonstriert Flugtechnikexperte Zoran Jevtic drei handelsübliche Drohnen. Die Spannweite reicht dabei vom Billigmodell bis zur Profivariante. Ein Einsteigermodell, das mit Smartphone oder Tablet steuerbar ist, gibt es bereits für 380 Franken. Ein teureres Modell mit Action-Kamera kostet 1'000 Franken. Das Profimodell für 8'000 Franken lässt die Kamera um 360 Grad drehen und liefert hochauflösende Bilder in HD.

Jeder im Visier?

Da die neuen Drohnenmodelle einfach steuerbar und mittlerweile auch günstig zu haben sind, könnte nun jede und jeder ins Visier der luftigen Kameras kommen. Beispiele von Filmen, die Drohnenpiloten in fremden Gärten aufgenommen und auf der Videoplattform  «Youtube» veröffentlicht haben, gibt es zur Genüge. Das heisse jedoch nicht, dass man sich das gefallen lassen müsse, sagt Bruno Baeriswyl, Präsident der Vereinigung schweizerischer Datenschützer.

Aufnahmen aus der Luft seien zwar grundsätzlich erlaubt, Personen dürften aber nicht identifizierbar sein. Der Schutz der Privatsphäre gelte auch bei Aufnahmen von oben. In der Praxis ist das schwierig umzusetzen, da eine Beschwerde beim Datenschützer erst dann eingereicht werden kann, wenn ein Verstoss bemerkt wird. «Es ist beunruhigend, dass nun jeder einzelne ein Gerät in die Hände bekommt, um andere zu überwachen», sagt Baeriswyl.

Keine Bewilligung nötig

Die rechtliche Situation in der Schweiz macht den Boom der Drohnen erst möglich. Denn ein Drohnenpilot braucht keine Bewilligung, solange er auf Sicht fliegt und sein Fluggerät nicht mehr als 30 Kilogramm wiegt. Für den Betrieb komplexerer Fluggeräte, die ohne Sichtkontakt geflogen werden, muss eine Bewilligung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingeholt werden.

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