Chat-Protokoll
Guten Abend Mein Freund ist Kunststoffschweisser, arbeitet also u.A. mit Kunststoffrohren und Hitze. Ich kannte ihn noch nicht allzu lange, als es mich nach dem Hallo-Kuss beinahe hinten rausgeworfen hätte. Sein Atem roch unglaublich giftig, als hätte er gerade einen Eimer Gift inhaliert. Auf meine Nachfrage, was das sei, meinte er, sie hätten irgendwas geschweisst, Lösemittel waren wohl auch dabei (glaube ich). Jedenfalls hat er nichts davon bemerkt, aber gemeint, er hätte mit einer einfachen Maske gearbeitet. Nachdem die Arbeit in den nächsten Tagen anscheinend mit Ganzkörperschutzanzug ausgeführt wurde, war es etwas besser. Aber ich reiche es trotzdem immer, aus seiner Nase, wenn diese Arbeit macht. Meine Lösung ist es, ihn dann auf keinen Fall zu küssen – aber seine?
Danny Fritzsche: Guten Abend. Wahrgenommene Gerüche aus den Atemwegen können sehr viele unterschiedliche Ursachen haben (Entzündungen, Infektionen, Abhängigkeit von der Ernährung und vieles andere mehr ). Ich empfehle ihrem Freund mit dem Hausarzt Kontakt zu suchen, wenn es ein solch störendes Ausmass annimmt. Aus arbeitsmedizinischer Sicht sind insbesondere bei Nichtbeachtung von Verarbeitungstemperaturen von Kunststoffen und intensiver Gebrauch von Lösemitteln Gesundheitsstörungen bis hin zu Störungen der Organfunktionen im Körper denkbar. Falls sich für ihren Freund Hinweise ergeben, dass ein Arbeitsbezug vorliegt, empfehle ich dies im Betrieb mit dem Vorgesetzten und dem Sicherheitsbeauftragten abzuklären, z.B. ob die Verarbeitung der Kunststoffe und die Anwendung der Lösemittel den Arbeitsschutzvorgaben des Betriebes und in den Herstellerangaben (Sicherheitsdatenblätter und technische Datenblätter der verwendeten Stoffe) entsprechend. Wenn in den Datenblättern vorgesehen, sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Handschuhe, filtrierender Atemschutz (z.B. Masken) oder Schutzanzüge auf jeden Fall verwendet werden.
Hallo, ich musste mich Ende 2023/Anfang 2024 wegen Stress im Job krankschreiben lassen. Ca. 1 1/2 Monate war ich zu 100% krankgeschrieben. Danach 50% und weniger. Im August nahm ich die Arbeit zu 100% wieder auf. Ich arbeite seit über 20 Jahren im Betrieb und habe bisher keine Leistungen der Krankentaggeldversicherung in Anspruch genommen. Ich finde, mein Arbeitgeber müsste für die 20% Lohneinbusse aufkommen. Ich habe mehrmals auf meine unhaltbare Arbeitssituation hingewiesen, ohne Erfolg. Er ist seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Rechtlich besteht keine Pflicht seitens Arbeitgeber, die Lohneinbusse zu kompensieren. Welches Vorgehen empfehlen Sie? Besten Dank und Grüsse
Dieter Kissling: Guten Abend, wie Sie erwähnen, hat der Arbeitgeber keine Pflicht die Lohneinbusse zu kompensieren. Ich empfehle das Gespräch mit ihm zu suchen, um zu schauen, dass das Arbeitsvolumen und der Arbeitsinhalt so angepasst werden, dass Sie keine Stressfolgen mehr erleiden müssen. Ich würde ihn auch darauf ansprechen, dass Sie das Gefühl haben, dass ihre hohe Leistung nicht entsprechend honoriert wurde. Wichtig ist es dass dieser Konflikt gelöst wird, um die weitere Zusammenarbeit einvernehmlich zu gestalten.
Ich werde mich demnächst auf Autismus abklären lassen, habe auch depressive Symptome. Wegen meinem Anderssein fühle ich mich im Geschäft sozial nicht integriert und missverstanden. Ist es in Ordnung, mich mehrheitlich zu isolieren solange ich meine Arbeit mache und ich einen Weg finden kann, dass es mich nicht so sehr belastet? An einem anderen Ort wird es nicht anders sein und ich möchte weiterhin arbeiten.
Kurt Pärli: Es ist wichtig, dass Sie das Gespräch mit ihrer vorgesetzten Person oder allenfalls der HR-Abteilung suchen. Sie müssen dabei nichts von ihrer Diagnose erzählen, es reicht, wenn Sie geltend machen, sie könnten ihre Arbeit am besten verrichten, wenn sie sich nicht allzustark sozialen Interaktionen aussetzen. Sollten Sie am Arbeitsplatz Schwierigkeiten bekommen und könnte wegen des Gesundheitsproblems auch ihre Stelle gefährdet sein, wäre auch eine Kontaktaufnahme mit der IV eine Möglichkeit (Eingliederungsorientierte Beratung, ev. Früherfassung/Frühintervention). Diesen Schritt gilt es indes sehr gut zu überlegen und macht Sinn, wenn die Arbeitgeberin grundsätzlich kooperativ ist und ein Interesse an einer Zusammenarbeit mit der IV hat. Ohnehin ist wichtig, dass Sie sich bei allen Schritten, die sie unternehmen, rechtlich beraten lassen.
Wie ist das mit Stress? Oder allgemein psychischen, nicht messbaren Krankheiten, die von der Arbeit kommen? Hat man da irgendeine Chance auf IV oder Unfallversicherung?
Anita Blum: Grundsätzlich können auch psychische Erkrankungen Anspruch auf Leistungen begründen. Die Hürden für eine Anerkennung sind jedoch hoch: Es muss eindeutig nachgewiesen werden, dass die Erkrankung in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. In der Schweiz gibt es inzwischen Gerichtsurteile, die solche Zusammenhänge anerkennen, beispielsweise im Fall eines Kriegsberichterstatters, bei dem eine posttraumatische Belastungsstörung als berufsbedingt eingestuft wurde.
Danny Fritzsche: Guten Abend. Ich finde es sehr gut und mutig von Ihnen, das das «Anderssein» bezüglich einer vielleicht vorhandenen Diagnose abgeklärt wird, da sich dadurch viele Missverständnisse abbauen lassen, wenn Klarheit herrscht. Falls eine Erkrankung auf dem sogenannten Autismusspektrum vorliegen würde, ist die angepasste Gestaltung der Arbeitsbedingungen oft die geeignetste Lösung. Wenn zusätzlich eine Depression vorliegen würde ist therapeutische Unterstützung ebenfalls sinnvoll. Im Internet sind sehr unkompliziert auch Selbsthilfeangebote für unterschiedlich Betroffene gut auffindbar, was allerdings nicht heisst, dass es leicht fallen muss, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Ob die IV als Integrationsversicherung einen Beitrag leisten kann, kann im Moment nur gemutmasst werden, da eine aussagekräftige Diagnostik zuerst vorliegen muss. Trotzdem an eine Anmeldung denken und mit den Behandlern absprechen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und möglichst eine Klärung in der kommenden Zeit.
Ich bin Bauarbeiter und habe immer Rückenschmerzen. Was kann ich da tun?
Dieter Kissling: zuerst mit dem Hausarzt und allenfalls mit einem Spezialisten abklären, welche Ursache hinter den Rückenschmerzen liegt. Sollte die Ursache eine Überlastung des Rückens sein, kann mit dem Arbeitgeber eine Lösung gefunden werden, um Ihnen für eine gewisse Zeit eine Schonarbeit zu ermöglichen. Ihr Sicherheitsverantwortlicher im Betrieb soll auch Ihren Arbeitsplatz von der Belastung her beurteilen. Ihr Arzt soll beurteilen, ob ein spezifisches Krafttraining Ihre Rückenschmerzen verschwinden lässt. Ihr Problem muss medizinisch und ergonomisch angegangen werden.
Hallo, habe soeben die Frage zu Autismus gelesen. Wie ist das denn bei ADHS? Gefühlt alle haben neuerdings ADHS, das würde ja ein krasses Ausmass annehmen, wenn man IV bekommt, weil man sihc nicht konzentrieren kann oder auf die ganze Zeit Dinge vergisst. Was ist da Ihre Einschätzung?
Danny Fritzsche: Guten Abend. ADHS ist eine Diagnose, die je nach Ausprägungsgrad und Berufsfeld Vor- und Nachteile haben kann. Z.B. sind Betroffene oft sehr kreativ und in entsprechenden Berufen dadurch erfolgreich. Wenn Probleme mit der Konzentration oder Organisationsfähigkeit sehr überwiegen, kann es im Beruf zu Problemen kommen. Für berufliche Massnahmen (z.B. angepasstes Arbeitsumfeld ermöglichen) ist die IV zuständig und ist somit in der Rolle der «Integrationsversicherung» z.B. für den Arbeitsplatzerhalt bei bestehendem Arbeitsverhältnis ein wichtiger Partner. Die Maxime der Invalidenversicherung ist Integration vor Rente.
Arbeite in einer Garage. Meine Arbeit ist ,Auto reinigen innen plus aussen. Habe Fingerpolyarthrose,ich weiss ist auch vererbt aber auch Abnützung durchs belasten.
Danny Fritzsche: Guten Abend. Ich gehe davon aus, dass die verschiedenen Typen/Ursachen arthrotischer Veränderungen bei Ihnen abgeklärt sind und sie bei einem Rheumatologen angebunden sind. Problematisch erscheint mir, dass sie eventuell klimatischen Bedingungen (Kälte, Feuchtigkeit) ausgesetzt sind, die den Verlauf Der Veränderungen an den Fingern gegebenenfalls ungünstig beeinflussen könnten. Ich empfehle Ihnen, mit ihrem Behandler die vorgenannten Punkte zu erörtern und zu klären, was Ihnen mit der Erkrankung noch zumutbar ist. Dies müsste man im Anschluss mit dem Betrieb thematisieren und nach Lösungen für allenfalls notwendige Anpassungen suchen.
Guten Abend. Habe mich vor 2 Mt im Rettungsdienst bei einer Pat. mit covid angesteckt. Musste dann in eine notfallpraxis und zum kardiologen. Ist das ein Berufsunfall? Wenn ja was bedeutet das? Freundliche Grüsse
Dieter Kissling: Wenn man mit Covid im beruflichen Umfeld bei Patientenarbeit infiziert wird, handelt es sich um eine Berufskrankheit. Das bedeutet Unfallmeldung an den Unfallversicherer durch den Arbeitgeber mit dem Hinweis einer Berufskrankheit. Sie erhalten bei Anerkennung durch die Unfallversicherung die Kosten der Behandlung ohne Selbstbehalt und Franchise bezahlt.
Danny Fritzsche: Eine Covid-19 Erkrankung kann im Gesundheitswesen unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Oft ist der direkte Kontakt mit Infizierten im Wissen um die Diagnose als Voraussetzung notwendig. In diesem Sinne hat sich das Bundesgericht letzthin geäussert.
Guten Abend Ich arbeite in der verarbeitenden Industrie (CNC-Maschinen). In der Produktion wird Kühlschmiermittel (Emulsion) eingesetzt. Das Thema Luftreinigung wird stark vernachlässigt. Wie gefährlich sind die Aerosole in der Luft? Laut Messungen liegen die Partikelgrösse zwischen 2.5 – 10 Mü. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Danny Fritzsche: Guten Abend. Aerosole von synthetischen Kühlschmiermitteln können tatsächlich Gesundheits-beeinträchtigend, insbesondere auf Haut und Atemwege wirken, vor allem dann, wenn die Wartung der Anlagen bezüglich Wechselintervallen, Prüfung auf pH, Konzentration der Emulsion als auch bakterielle/Pilz-Besiedlung vernachlässigt werden. Die Richtige Installation und Wartung von Lüftungsanlagen ist ebenfalls sehr wichtig. Wenn Symptome bei Ihnen oder anderen Mitarbeitern geklagt werden, empfehle ich das Thema offen im Betrieb anzusprechen und bei V.a. Vorliegen einer berufsbedingten Erkrankung eine Anmeldung an den zuständigen Unfallversicherer vorzunehmen. Im Rahmen des Berufskrankheiten-Abklärungsverfahren werden häufig auch arbeitshygienische Bedingungen geprüft und Massnahmen für den Schutz aller Mitarbeiter vorgeschlagen oder gar gefordert.
Guten Abend Ich habe ein immer stärker werdendes Ekzem an meinen Händen. In meinen Ferien habe ich kaum Symptome, sobald ich als Ergotherapeutin im akut Setting arbeite = viel Desinfizieren, Handschuhe tragen, viel im Wasser etc. sind meine Symptome innerhalb eines Tages wieder da. Ein zusammenhang mit der Arbeit ist also klar. Trotzdem habe ich eine atopische dermatitis als Grunderkrankung. Aktuell werde ich intensiv Untersucht inkl. Allergietestst und ich bin Krankgeschrieben. Gilt das als Berufskrankheit? Wenn ja, wie melde ich das korrekt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Herzliche Grüsse
Dieter Kissling: Melden Sie via Hausarzt respektive Dermatologen bei der Unfallversicherung eine Berufskrankheit an. Wenn eine klare Arbeitsplatzabhängigkeit besteht sollte eine Berufskrankheit auch bei vorbestehender atopischer Dermatitis akzeptiert werden.
Guten Abend Ich bin 47, und arbeite seit 14 Jahre aus Sterilisationsassistentin (OPBereich) Ich leide seit ca 3 Jahre mit allergisch Asthma Duch der heiss Dampf und die ganze Chemikalie von der Waschen des Instrumenten… Ich habe abends körperlich schmerzen und starke Müdigkeit. War schon bei mehre Ärzte bekommen ich leider nur Kortison und schmerzen Mittel…
Danny Fritzsche: Guten Abend. Die Arbeit, die sie beschreiben, ist unter Umständen geeignet, eine beruflich bedingte Erkrankung auszulösen oder eine Krankheit, die besteht, zu verschlimmern. Beides ist im Rahmen einer Abklärung entsprechend dem Unfallversicherungsgesetz durch den zuständigen Unfallversicherer zu prüfen. Ich empfehle Ihnen mit dem HR Kontakt aufzunehmen und eine Berufskrankheitenanmeldung beim zuständigen UVG-Versicherer vornehmen zu lassen. Ich wünsche Ihnen gute Besserung.
Guten Abend, Ich arbeite 100% im Büro, und habe nun eine Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk und starke Rückenschmerzen. Ich bin im Moment Krankgeschrieben, weil es nicht mehr ging. Der Arzt meinte, meine Beschwerden kommen vom vielen Sitzen und bei der Hand von der Bedienung der Maus und der Tastatur. Ich habe mich gefragt, ob das jetzt als Berufsunfall gillt, oder als Krankheit? Merci!
Kurt Pärli: Guten Abend Ein Berufsunfall liegt nicht vor, da kein Unfall im Rechtssinne geschehen ist. Allenfalls liegt eine Berufskrankheit vor. Das ist dann der Fall, wenn ein Leiden oder ein bestimmter Stoff entweder auf einer Liste im Unfallversicherungsgesetz bzw im Anhang dazu aufgeführt ist. Die Sehnenentscheidenentzündung findet sich auf der Liste, aber aufgepasst, es gibt hierzu einen Bundesgerichtsentscheid (Urteil 8C_99/2009 vom 03.07.2009), Auszug daraus: Erwägung 3.2 Wie die Vorinstanz zutreffend erwogen hat, entspricht die bei der Beschwerdeführerin diagnostizierte Tendovaginitis stenosans De Quervain nicht der im Anhang zur UVV aufgeführten «sogenannten Sehnenscheidenentzündung (Peritendinitis crepitans)». Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, um welche Diagnose es sich bei Ihnen handelt, Klären Sie dies mit dem Arzt. Rückenschmerzen sind keine «Listenkrankheit» Wenn keine «listenkrankheit» vorliegt, kann kann das Leiden der versicherten Person nur im Rahmen von Art. 9 Abs. 2 UVG und somit nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn es zu mindestens 75 % durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist . Zusammenfassend: Klären Sie mit dem Arzt / der Ärztin um welche Diagnose es sich handelt. So oder so lohnt sich eine Meldung an den Unfallversicherer ihres Arbeitgebers.
Habe einen Bandscheibenvorfall. Ist das bei einem Bürojob eine Berufskrankheit?
Dieter Kissling: Nein ein Bandscheibenvorfall ist bei einem Bürojob keine Berufskrankheit
Guten abend ich bin wegen meiner schulter op krank geschrieben und ihn der zeit habe ich div erfahren was untrr der gürtel linie ist und das arbeits klima noch schlechter macht ich arbeite schon 4 jahre ihn drr firma texprrss sber wegen dem dem lährm unf staub ist ed unerträglich
Dieter Kissling: Wenn der Umgang mit Ihnen verletzend ist und die Arbeitsbedingungen belastend sind, sollten Sie das Gespräch mit der Personalabteilung suchen, um eine Lösung der Arbeitsplatzprobleme zu finden. Falls die Unternehmenskultur so für Sie so belastend ist, wie sie dies beschreiben, müssen Sie wohl oder übel einen Arbeitgeber suchen, der Ihnen gut tut.
Meine Vorgesetzten haben ein autoritäres Führungsverständnis, das sie aber geschickt kaschieren, und mittlerweile ist mir klar geworden, dass sie mich mobben. Jedes Mail, das ich ihnen schreibe, überlege ich mir intensiv, wie es verstanden werden könnte, ob mir irgend etwas negativ ausgelegt werden könnte usw. Das war früher nicht so. Die Antworten sind immer wieder wie Ohrfeigen. Das alles beeinträchtigt meinen Schlaf, meine Motivation, meine Freizeit, es kommen Wut und Tränen hoch, es schlägt mir auf die Psyche. Da ich aber Copingstrategien habe, halte ich durch. Wie kann ich mich wehren?
Dieter Kissling: Gegen ein reales Mobbing kann man sich längerfristig nicht wehren und der Krankheitsprozess schwächt die Patienten. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Es gibt auch spezialisierte Anlaufstellen (Google: Mobbing Hilfe Schweiz), die viel Erfahrung in der Betreuung von Mobbingopfern haben.
Guten Tag Ein komplizierter Fall: Mein Arbeitgeber arbeitet für den Kanton St. Gallen. Mein Arbeitgeber hat unrechtmässig eine Videoüberwachungsanlage installiert, die z.T. auch die Arbeitnehmer überwacht. Diese Situation gefährdet die Gesundheit der Mitarbeitenden. Auf meine Frage hin wurde mir mit der Kündigung gedroht, wenn ich mich deswegen beim Arbeitsinspektorat melden würde. Das Arbeitsinspektorat untersteht der gleichen kantonalen Behörde wie diejenige für die mein Arbeitgeber tätig ist. Diese kantonale Behörde hat nach der unrechtmässigen Videoüberwachung verlangt. Sie sehen, es gibt keinen Ausweg. Was nun? freundliche Grüsse
Anita Blum: In diesem Fall scheint ein Interessenskonflikt vorzuliegen. Anhand Ihrer skizzierten Informationen rate ich Ihnen die Situation weiter zu verfolgen, indem sie die Situation detaillierter mit einer Person besprechen. Hier einige Handlungsoptionen: 1. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: In einem solchen Fall kann eine unabhängige Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine Fachstelle für Arbeitsrecht hilfreich sein. Dort können Sie die Situation detailliert darlegen. Diese Beratung könnte Sie über Ihre Rechte und über mögliche Vorgehensweisen aufklären und mit Ihnen eine Strategie entwickeln. 2. Meldung bei der Datenschutzbehörde: Eine weitere Möglichkeit wäre, sich direkt an die kantonale Datenschutzbeauftragte oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zu wenden. 3. Austausch mit Vertrauensperson oder Berufsverband: Wenn Sie einem Berufsverband angehören oder eine Vertrauensperson im Betrieb haben (z. B. eine Personalvertretung), könnte ein vertraulicher Austausch weitere Wege aufzeigen und Unterstützung bieten. 4. Gesundheitliche Belastung dokumentieren: Da Sie erwähnen, dass die Situation Ihre Gesundheit und die der anderen Mitarbeitenden gefährdet, könnte es auch sinnvoll sein, diese Belastung zu dokumentieren. Es kann Ihnen helfen, Ihren gesundheitlichen Zustand aufzuzeigen, falls es zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt kommen sollte. Auch wenn die Situation schwierig erscheint, ist der Schutz der Gesundheit und der Privatsphäre der Arbeitnehmenden ein grundlegendes Recht. Durch eine gut durchdachte und gut dokumentierte Vorgehensweise lassen sich möglicherweise Schritte gegen diese Überwachung unternehmen, ohne dass Sie allein die Risiken tragen müssen.
@Anita Blum Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort zum komplizierten Fall. Zu 1. und 3. Ich habe eine externe Vertrauensperson – von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt angefragt. Die gleiche Person, ein Anwalt, bietet Rechtsberatung an. Ihm war der Fall aus datenschutzrechtlicher Sicht für eine Stellungnahme zu komplex (obwohl der Sachverhalt schon fast banal einfach ist) – er wollte sich einfach nicht die Finger verbrennen. zu 2. ich befürchte, dass auch die kantonale Datenschutzbehörde sich nicht mit dem AWA, resp. dem Volkswirtschaftsdepartement angelegen will und klein bei gibt. zu 4. es ist schwierig bis unmöglich eine subtile gesundheitliche Belastung zu dokumentieren, die von einer Videokamera ausgeht. Die Fluktuation der Mitarbeiter ist zudem sehr hoch. Wer kann, geht weg und es hat genug Neue, die übernehmen. Haben Sie noch eine andere Idee, die helfen könnte? Ich habe das Gefühl, dass der Filz zu dicht ist, um etwas ausrichten zu können, ohne selbst der Leidtragende zu sein. freundliche Grüsse
Anita Blum: Danke für Ihre Zusatzinformationen. In Absprache mit Herrn Kurt Pärli raten wir Ihnen, sich an das EDOEB zu wenden. Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegen ein Bundesorgan oder eine private Person, wenn genügend Anzeichen bestehen, dass eine Datenbearbeitung gegen die Datenschutzvorschriften verstossen könnte. Er kann von der Eröffnung einer Untersuchung absehen, wenn die Verletzung der Datenschutzvorschriften von geringfügiger Bedeutung ist. Das Bundesorgan oder die private Person erteilt dem EDÖB alle Auskünfte und stellt ihm alle Unterlagen zur Verfügung, die für die Untersuchung notwendig sind. Das Auskunftsverweigerungsrecht richtet sich nach den Artikeln 16 und 17 des VwVG, sofern Artikel 50 Absatz 2 des vorliegenden Gesetzes nichts anderes bestimmt. Wir hoffen, dass wir Ihnen einen weiteren «Weg» skizzieren konnten.
Wenn ich zB durch das tragen von besonderer PSA während der arbeit stark schwitze (säure- oder staubschutz-anzug) , und dann (jetzt beginnt die kalte jahreszeit) stark auskühle, ist es nichz unwahrscheinlich, danach zu erkälten. So habe ich vor ein paar Jahren auf einer Baustelle in einem Chemieunternehmen erlebt, dass arbeitskollegen reihenweise erkrankt sind. Natürlich, schutz ist wichtig, wird aber leider sehr oft nicht zuende gedacht. Und auf der arbeit zu erkälten zäjlt leider nicht als arbeitsunfall und berechtigt als kassenpazient auch leider nur zu kassenpatient behandlung
Danny Fritzsche: Guten Abend. Sie beschreiben bezüglich der speziellen, für besondere Anwendungen vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ein bekanntes Problem. Je nach Schutzklasse sind die Anzüge Dampf-undurchlässig und je nach klimatischen Bedingungen oder bei Anstrengung ist das Schwitzen vorprogrammiert. Es gibt spezielle feuchtigkeitsaufnehmende, kühlende, wärmendene Unterkleider für viele klimatischen Bedingungen, allerdings keine Universallösung. Erfahrungsgemäss ist das Thematisieren des Problems im Betrieb unter Einbezug des Sicherheitsbeauftragten sinnvoll. Oft sind in Betrieben der gleichen Branche schon erfolgreiche Lösungen im Einsatz und über die Verbände kann man Informationen einholen.
Ich arbeite als Hauswart und habe teilweise ein Erhöhter Herzschlag der Länger andauert bis es wider normaler ist. Woran kann das liegen?
Dieter Kissling: Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, der Sie bei Bedarf zum Herzspezialisten weiterweisen kann. Die Ursache kann körperlich aber auch psychisch sein. Auf alle Fälle ist es wichtig, den Grund für den erhöhten längerdauernden Herzschlag zu finden und nötigenfalls zu behandeln.
Guten Abend, ich arbeite seit 6 Jahren in einem Radon belasteten Raum. Anfänglich habe ich ohne mein Wissen bei 4 fach erhöhtem Grenzwert gearbeitet. In der Zwischenzeit wurden zwei Lüftungen eingebaut. Leider sind die Radonwerte immer noch zu hoch, durch regelmässiges Lüften weiss ich mich jedoch zu schützen. Meine Frage betreffen die Langzeitschäden. Haftet mein Arbeitgeber für Folgeerkrankungen, wenn ich z.B. in 10 Jahren Lungenkrebs bekomme und ich nicht mehr bei diesem Arbeitgeber tätig bin? Besten Dank
Kurt Pärli: Grundsätzlich besteht eine Haftung, wenn ihre Gesundheitsschädigung auf ein Fehlverhalten der Arbeitgeberin zurückzuführen ist. Die Haftung besteht auch dann, wenn sie nicht mehr beim Arbeitgeber tätig sind. Das Fehlverhalten wird vorliegend in der Nichteinhaltung der Grenzwerte bezüglich Radon bestehen. Die Arbeitgeberin muss die Arbeitnehmenden auch instruieren, wie sie mit den Gesundheitsgefahren umzugehen haben. Auch muss die Arbeitgeberin sich an die Gesundheitsvorschriften des Arbeitsgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes halten. Als Arbeitnehmer haben sie überdies die Möglichkeit, Fragen des Gesundheitschutzes mit der Arbeitnehmervertretung (Personalkommission) Ihres Betriebes zu besprechen (sofern in Ihrem Betrieb eine Personalkommission besteht. Auch eine Meldung an das Arbeitsinspektorat ist möglich (vorgängig ist innerbetrieblich die Problematik zu thematisieren). Ich erwähne dies alles, weil sie im «Schadenfall» das Fehlverhalten der Arbeitgeberin beweisen müssen. Zudem muss ihr Gesundheitsproblem kausal auf das Fehlverhalten der Arbeitgeberin zurückzuführen sein. Auch einen allfälligen wirtschaftlichen Schaden (Krankheitskosten) müssten Sie beweisen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden könnten Sie auch eine Genugtuum für die erlittene Einbusse ihrer Gesundheit geltend machen. Zu beachten sind allerdings die Verjährungsfristen. Lange Zeit galt auch für Langzeitschäden die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren. Das ist seit 1.1.2020 anders. Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verjähren seither mit Ablauf von drei Jahren vom Tage an gerechnet, an welchem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erlangt hat, jedenfalls aber mit Ablauf von zwanzig Jahren, vom Tage an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte. Glücklicherweise sind Sie ja zumindest jetzt nicht krank. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Dafür stehen Ihnen die zuvor erwähnten Möglichkeiten offen (Gespräch mit dem Arbeitgeber, Kontaktaufnahme mit der Personalkommission, ggf. Meldung an das Arbeitsinspektorat oder die Unfallversicherung).
Guten Abend Ich habe eine Frage es geht um folgendes. Ich bin gelernte Coiffeuse und musste dieses Jahr beide Hände operieren lassen ( TFCC befestigung und Ganglion entfernung). Ich bin seit einem Jahr zuhause in der zwischenzeit wurde ich letzte Woche darüber informiert das es unter Berufskrankheit fällt. Was bedeutet das für mich und die Zukunft? Ich habe die Kündigung erhalten da der Salon verkauft wurde. Ich mach mir sehr viele Gedanken wie es für mich weiter geht in der Zukunft da gerade die Hände in jedem Job benötigt werden. Die einte Hand ist noch immer nicht so das ich sie normal und mehr oder weniger uneingeschränkt brauchen kann und die andere ist noch zu früh um genaueres zu sagen da die operation ende August durchgeführt wurde und ich erst seit einer Woche die Schiene abziehen durfte. Freundliche Grüsse
Danny Fritzsche: Guten Abend. Unabhängig vom Umstand, ob eine Berufskrankheit vorliegt oder nicht, ist ihre Berufsausübung an die Funktionsfähigkeit der Hände gekoppelt, was sie ja als Problem auch beschreiben. Besprechen Sie rechtzeitig mit ihren Behandlern, welche Tätigkeiten Ihnen bei fortbestehenden Beschwerden zumutbar wären. Wenn eine länger andauernde körperliche Einschränkung besteht oder gar eine Arbeitsunfähigkeit resultiert, ist an die Anmeldung bei der Invalidenversicherung zu denken, da die Prüfung beruflicher Integrationsmassnahmen auch z.B. in angepasster Tätigkeit im Gesetzesauftrag enthalten ist.
Guten Abend Um meine vorgegebenen Ziele des Arbeitgebers zu erreichen, musste ich jahrelang (jeden Tag) 10 – 14 Stunden arbeiten. Ohne diesen Einsatz, ist es in unserem Beruf (Versicherungsaussendienst) nicht mehr möglich zu bestehen. Es werden jedes Jahr unmenschliche Leistungen erwartet. Nach 32 Jahren habe ich (zum erste mal) seit 8. Februar 2024 ein Burnout mit schwerer Depression eingefahren. Mit 100% Arbeitsunfähigkeit. Ist dies auch eine Berufskrankheit?
Dieter Kissling: Burnout wird nicht als Krankheit anerkannt. Die WHO bezeichnet es als Syndrom einer Erschöpfung im Zusammenhang mit der Arbeit. Auch in der Schweiz wird Burnout nicht als Krankheit anerkannt und gilt auch nicht als Berufskrankheit – wenn auch im Zusammenhang mit der Arbeit stehend.
Guten Abend Mein Mann arbeitet als seit ca. 15 Jahren Carrosserielackierer in der Autoindustrie. Seine Hände sind immer farbig und er «wäscht» diese mehrmals täglich mit Verdünner. Mit Einweghandschuhen zu arbeiten stört ihn, da er nach kurzer Zeit stark schwitzende Hände hat. Gibt es hier mögliche Alternativen? Könnte aus dem Kontakt mit Lacken, Farben etc. eine Allergie entstehen? Für die Lackierarbeiten werden Masken verwendet. Beim Schleifen von Carrosserieteilen wird der Staub abgesaugt, daher werden hier keine Masken getragen. Reicht dies aus oder setzt er sich hier ebenfalls einem Risiko aus? Manchmal mache ich mir wirklich Sorgen um seine Gesundheit. Jetzt ist er noch fit und munter, aber wie sieht es in 15 oder 20 Jahren aus. Vielen Dank für Ihre Einschätzung :-)
Danny Fritzsche: Guten Abend. Ihre Sorge ist tatsächlich begründet, Da die beschriebene Arbeitsweise sehr viel Potenzial für Allergie-Entwicklung, Haut-/Atemwegsprobleme hat. So wie es aussieht, besteht im Betrieb leider wenig Gesundheitsbewusstsein, wenn es akzeptiert wird, dass mit Verdünner eine Handreinigung erfolgt. Ein Hautschutzkonzept, geeignete Hautschutz-/Hautreinigungs-Mittel, Trageanweisung für geeignete persönliche Schutzausrüstung (z.B. geeignete Handschuhe, Protect-Cremes ggf. mit Schweiss-hemmender Wirkung, Wechselfrequenz-Vorgaben bei Handschuhen und Atemschutz etc.) und eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter wären im Betrieb dringend notwendig. Ob die getragenen Masken für die entsprechenden Lackierarbeiten geeignet sind, müsste im Betrieb selbst mit dem Sicherheitsbeauftragten thematisiert werden. Primär ist die Arbeitgeberin für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zuständig. Ich hoffe, dass es ihnen gelingt, ihre Sorge anhand des Vorgenannten ihrem Mann vermitteln zu können.
Guten Abend Ich arbeite für eine Telkofirma im Verkauf. Bei uns im Shop haben sie schon seit längerem ein 5G Router installiert und ein 4 G Router. Ich weiss nicht, wie schädlich das für mich ist.
Danny Fritzsche: Guten Abend. Hier ist eine Bundesbehörde für die Festlegung und Einhaltung von Grenzwerten zuständig. Bitte informieren Sie sich bei hier.