Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung trägt einen Organspenderausweis bei sich. Doch er könnte ganz unkompliziert viele Fragen klären, wenn der plötzliche Todesfall eintritt - egal, ob man sich auf dem Ausweis für oder gegen eine Organentnahme ausspricht. Angehörigen bietet er eine wichtige Hilfe im Ernstfall.
Susanna Wälchli und Danick Gut von Swisstransplant kennen die Unsicherheiten, die das Thema bei den meisten Menschen aufwirft. Deswegen standen sie im «Puls»-Chat mit Rat zur Seite. Fünf ihrer Antworten finden Sie hier.
S. H., Spiez: Ich trage mich mit dem Gedanken, einen Organspenderausweis auszufüllen. Aber nur, wenn ich meine Organe meinen Kindern vermachen kann. Ist das möglich?
Susanna Wälchli: Falls eines Ihrer Kinder ein Organ braucht, ist das möglich. Nicht möglich ist es, generell eine Personengruppe zu bevorzugen. Es gilt das Prinzip der Nicht-Diskriminierung, das ist so im Gesetz verankert.
P. M., Aegerten: Bis zu welchem Alter ist es sinnvoll, Organe zu spenden?
Danick Gut: Prinzipiell können alle Personen Organe spenden, es gibt weder eine untere noch eine obere Altersgrenze für Organspender. Einzig der Gesundheitszustand des Spenders entscheidet darüber, ob eine Organspende möglich ist. Man kann bis ins hohe Alter Organe spenden.
H. H., Häggligen: Was ist, wenn meine Angehörigen nicht einverstanden sind mit der in meinem Organspenderausweis festgehaltenen Entscheidung? Können die meine Entscheidung «overrulen»?
Susanna Wälchli: Ihr Wille gilt. Die Angehörigen können diesen Wunsch nicht «overrulen».
N. R., Bolligen: Wenn mir z. B. schnell nach einem Unfall die Organe entnommen werden, werde ich dann wieder schön zugenäht, damit ich für meine Angehörigen noch «anschaubar» bin, so dass eine normale Beerdigung im Sarg noch möglich wäre?
Susanna Wälchli: Eine Organentnahme geschieht niemals schnell. Der Verunfallte wird erst auf der Notfallstation, dann auf der Intensivstation versorgt und es wir alles gemacht, um das Leben zu retten. Erst später kommt das Thema Organspende. Nach einer Organspende wird der Leichnam versorgt, die Wunde zugenäht, man sieht hinterher nicht ausser der Naht. Der Leichnam wird dann der Familie übergeben und es kann eine Bestattung nach Wunsch der Familie gemacht werden.
P. L., Herzogenbuchsee: Angenommen, ich habe einen schweren Unfall und schwebe in Lebensgefahr. Ich bin im Besitz eines Spenderausweises, der mich als Spender vorsieht. Werde ich mit der gleichen Verantwortung behandelt oder quasi fallen gelassen, damit man mir die Organe entnehmen kann?
Susanna Wälchli: Keine Angst, es wird in jedem Fall alles daran gesetzt, das Leben zu retten! Erst wenn das nicht gelingt und der Hirntod eintritt, wird das Thema Organspende in Betracht gezogen.