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Patientenberatung «An welchen Anwalt kann man sich wenden?»

Petra Rüedi, Dragana Weyermann und Erika Ziltener haben Ihre Fragen im «Puls»-Chat beantwortet.

Fachpersonen im «Puls»-Chat

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Petra Rüedi

Patientenberaterin

Patientenstelle Zürich

Dragana Weyermann

Patientenberaterin

Patientenstelle Basel

Erika Ziltener

Präsidentin Dachverband Schweizerischer Patientenstellen

Dachverband Schweizerischer Patientenstellen

Chatprotokoll

Guten Tag Als Mutter eines seit Geburt an chronischer Nierensuffizienz erkranktem Jungen (8 Jahre), möchte ich wissen, ob wir für kommende Eingriffe und Konsultationen jederzeit Zweitmeinungen an einem anderen Kinderspital einholen können. Wir sind aktuell am Kinderspital Bern in Behandlung und möchten gerne die Meinung von anderen Ärzten kennen zumal leider unser Vertrauen in den aktuellen Chirurgen etwas wankt. Wie würden Sie vorgehen? Besten Dank und freundliche Grüsse K. Allemand

Erika Ziltener: Guten Tag Ja, Sie können eine Zweitmeinung einholen. Allerdings würde ich das nicht jedesmal machen, sondern das gemeinsame Gespräch suchen, wenn Sie weiterhin unsicher sind.

Guten Abend ich war bei einem anderen Arzt da meine Aerztin in den Ferien war er stellte bei einem Ultraschall fest das ich Gallen steine hätte u eine starke Entzündung er schickte die Unter langen zu meiner Aerztin ich habe bis heute keine tel erhalten.wie soll ich vorgehen wenn die Gallen Steine Problem machen besten dank für ihre Typs liebr Grüße

Dragana Weyermann: Rufen sie ihre Ärztin an und fragen sie nach. Lassen sie sich von ihrer Ärztin den Ultraschallbefund genau erklären. Falls Sie Schmerzen haben sollten sie sich so bald als möglich melden. Warten sie nicht zu lange. Eine Starke Entzündung verursacht auch meistens Schmerzen.

Guten Abend. Welche Rechte haben Eltern, sich gegen einen Medikamentenzwang (der Vertrauensärzte von Versicherungen) für ihre Kinder zu "wehren"? Danke und beste Grüsse

Erika Ziltener: Guten Abend. Wir schlagen Ihnen vor, diese komplexe Frage an der Patientenstelle zu besprechen. Am 14. November könnten Sie sich kostenlos an der Patientenstelle Zürich einfinden. Sie müssten auf jeden Fall die Patientendossiers Ihrer Kinder und die Korrespondenz mit der Versicherung mitbringen oder rufen Sie uns an 044 361 92 56.

Als Folge einer Brustkrebserkrankung hat meine Frau eine sehr grosse Zahnbehandlung ausführen müssen.Nun will die Krankenkasse nichts an die Behandlung zahlen.Wie können wir uns nun wehren,damit wir wenigstens einen Teil an die Kosten von fast 10 000.-erhalten.Kann uns der Zahnarzt helfen oder was sonst?

Erika Ziltener: Welche Zahnbehandlungen unter welchen Bedingungen übernommen werden, finden Sie im Krankenversicherungsgesetz (KVG) . Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Am 30. Mai 2018 wurde ich auf dem Zebrastreifen von einem Auto angefahren. Mein linker Arm wurde am Aussenspiegel mitgerissen. Am danach konnte ich den Arm nicht mehr hochheben. Diagnose beim Arzt: Läsion der Supraspinatus Sehne. Ich wurde in das Schulter-Team vom Balgrist überwiesen. Dort wurde anstelle an der Supraspiantus Sehne Verletzung auf Borreliose und Polyneuropathie behandelt. Dr. Xxxxx, Neurologie, noch und Chefarzt Dr. Yyyyyy, wurde durch AXA gedeckt, so leite ich noch an Schmerzen.

Erika Ziltener: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Patientendossier einzuholen, damit wir oder eine andere Fachstelle die Behandlung überprüfen kann. Aufgrund Ihrer Schilderung lässt sich zwischen Ihrem Unfall und der erfolgen Behandlung keinen Zusammenhang herstellen und auch nicht schlüssig erklären.

Vor 2 Jahren wurde ich minimalinvasiv operiert. Verdacht: Borderlinetumor im Eierstock. Geplant war die Entfernung der Eierstöcke und der Eileiter. Am 3. Tag nach der OP sollte ich entlassen werden, doch plötzlich ging es mir sehr schlecht. Es stellte sich heraus, dass der Darm verletzt worden war. Es folgten 7 Operationen, Stoma, Sepsis und zusätzlich hatte ich plötzlich eine Antibiotikaresistenz (ESBL). Ich bin heute noch in psychiatrischer Behandlung. Was ist zu tun.

Petra Rüedi: Es muss geklärt werden, ob es sich um eine Komplikation oder einem Fehler handelt. Um dies zu klären benötigen Sie Ihr Patientinnendossier. Wir raten Ihnen sich bei einer Fachstelle zu melden oder am 14. November kostenlos bei der Patientenstelle Zürich vorbei zu kommen. Sie können uns auch für einen Termin anrufen 044 361 92 56.

Ich stehe vor der Entfernung eines Melanoms am Fuss. Diese wurde erst vor 4 Wochen als solches diagnosziert, von einer Hautärztin, die ich wegen eines anderen Muttermals aufsuchte. Das Melanom wurde während 10 Monaten als Ulkus behandelt. Kann, soll ich auf den Spital zugehen, der das Melanom nicht erkannte?

Dragana Weyermann: Ihren Fall müsste man genauer anschauen. Zum Glück scheint es keine Notfall-Operation zu sein, die richtige Diagnose wurde vor 4 Wochen gestellt. Ich verstehe allerdings ihren Unmut. Sie könnten sich an eine Patientenstelle in ihrem Kanton wenden um die weiteren Schritte zu besprechen. Und, ja ich würde auf das Spital zugehen und Antworten verlangen.

Ich hatte am 13. Dezember 2018 eine Hirnblutung. Spital Aarau REHA Rheinfelden. Ab 18.1.19 in Reha am 21.2. zurück nach Aarau Notfall, erstickt 2 x Wiederbelebung Rippenbruch. Zunge wurde nicht gereinigt Teil abgebrochen. Transport bezahlte KK ich muss über 2"000.-- selber bezahlen. Bin nicht einverstanden

Petra Rüedi: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Patientendossier einzuholen, damit wir oder eine andere Fachstelle die Behandlung prüfen kann. Sie haben die Möglichkeit am 14. November an der Patientenstelle Zürich für eine kostenlose Beratung vorbei zu kommen oder rufen Sie uns an 044 361 92 56.

Guten Abend ich hätte noch eine Frage meine Aerztin weiss vom Stellvertenden Arzt das ich Gallensteine im Ultraschall zu sehen waren aber von iher Seite habe nichts gehört.Muss ich nachfragen herzlichen Dank

Dragana Weyermann: Ja, fragen sie nach, denn die Frage beschäftigt sie. Und zu Recht, es ist ihr Körper.

Hallo, meine Frage: Ich war 2 Mal beim gleichen Arzt. Beide Male habe ich ihm gesagt, dass ich eine Thrombose befürchte (weil typischen Symptome wie Fussgelenk geschwollen und Stechen in Wade). Der Arzt hat beide Male weder Bluttest noch Ultraschall gemacht. Er sagte mir, ich hätte keine Thrombose. Zwei Monate später war das Bein steiff, alle Venenklappen kaputt und die Thrombose wurde dann doch noch festgestellt. Jetzt gibt"s lebenslange Kosten dadurch. Bezüglich Haftung, ist dies ein Fehler?

Erika Ziltener: Ob ein Fehler vorliegt, müsste abgeklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihr vollständiges Patientendossier einzufordern, damit die Abklärungen getätigt werden können. Wir führen am 14. November einen kostenlosen Beratungstag in Zürich durch. Sie könnten für die Besprechung des weiteren Vorgehens an diesem Tag bei uns vorbei kommen oder uns für einen Termin 044 361 92 56 anrufen.

Ich hatte im Februar aufgrund eines Unfalls eine gestauchte Wirbelsäule und war in Behandlung. Einen Monat nach Behandlungsende hatte ich nach einem Fehltritt auf der Treppe erneut Rückenschmerzen und bin bis heute in Behandlung. Die 1. Behandlung wurde von der Unfallversicherung bezahlt,die 2. lehnt sie mit der Begründung ab, dass durch den Unfall ein "krankhafter Vorzustand" verschlimmert wurde,obwohl ich vorher nie Rückenprobleme hatte. Wie kann ich mich gegen den neg. Entscheid wehren? Danke

Erika Ziltener: Um zu prüfen, ob die Folgen mit dem Unfall zusammenhängen, ist das vollständige Patientendossier notwendig. Dieses können Sie bei Ihren behandelnden Ärzten anfordern und uns oder eine andere Fachstelle mit den Abklärungen beauftragen. Möglicherweise muss eine beschwerdefähige Verfügung verlangt werden. In diesem Fall müssten Sie die Frist beachten.

Seit nun mehr 12 Jahren stehe ich im Rechtsstreit mit dem Arzt/ Spital, dem ich 7 Behandlungsfehler auch mittels Fachgutachten nachweisen kann. Was zermürbend ist, ist nicht nur, dass die Gegenseite nichts beweisen muss, sie bestreitet nur und verursacht damit enorme Anwaltskosten. Was dem Ganzen aber die Krone aufsetzt, ist dass bei Gericht niemand ein Interesse daran hat irgendwie vorwärts zu machen. Wie kann man hier beschleunigen?

Dragana Weyermann: Puh, 12 Jahre sind wirklich lange und verständlicherweise zermürbend. Ich nehme an Sie haben einen Anwalt. Ich kann Ihnen nur raten in Kontakt mit Ihrem Anwalt zu bleiben. Beschleunigen lässt es sich leider nicht; den diese Mühlen mahlen langsam

Guten Abend. In bin in einer Schmerzklinik wegen meines chronischen Rückenleiden in Behandlung. Mein zuständiger Arzt hat Sachen an mir veranlasst, die wir so nie besprochen hatten und grossen Einfluss auf mein Therapieverlauf haben. Daraufhin wollte ich intern den Arzt wechseln, da noch 3 andere in diesem Bereich tätig sind. Doch jetzt wird mir ein ärtzewechsel verboten und ich muss mich an einer anderen Klinik wieder vorstellig machen. Hat man kein Recht intern einen Ärtzewechsel zu machen? Lg

Petra Rüedi: Spital intern ist ein Arztwechsel als grundversicherter Patient nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen das Gespräch mit dem Arzt zu suchen.

Im September 2017 musste ich ein Meningeom entfernen lassen. Drei Wochen später hatte ich eine Infektion und musste erneut operiert werden. Insgesamt hatte ich während 1 Jahr 5 Operationen mit Infektionen, Schädeldecke entfernen und wieder reinoperieren. Meine letzte und 6. Operation fand vor 3 Wochen statt. Unterdessen konnte ich nur reduziert arbeiten und nun nach 2 Jahren die Kündigung erhalten. Wie kann ich vorgehen?

Erika Ziltener: Grundsätzlich gehören Infektionen zu den Operationsrisiken und allfällige Hygienefehler sind sehr schwer zu beweisen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen die Abklärung eines möglichen Fehlers. Hierzu müssten Sie das vollständige Patientinnendossier anfordern und uns oder eine andere Fachstelle mit den Abklärungen beauftragen. Wir führen am 14.11. einen kostenlosen Beratungstag an der Patientenstelle Zürich durch. Falls es Ihnen möglich ist, könnten Sie vorbeikommen, damit wir das weitere Vorgehen besprechen könnten.

Warum geht die Behandlung nur mit Ueberweisung des Hausarztes z.B. zum HNO-Aerzte-Team rascher?

Erika Ziltener: Rascher als wenn Sie sich selber anmelden? Der Hausarzt hat die medizinische Begründung für die Überweisung und kann deshalb die Dringlichkeit besser begründen.

Guten Abend, meine Tochter hat 2018 ihren Sohn per ungeplantem Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Beim Kaiserschnitt hat die Periduralanästhesie nicht richtig funktioniert. Trotz ungenügender Narkose wurde der Kaiserschnitt durchgeführt, danach zugenäht und die Wunde gesäubert. All dies geschah unter unsäglichen Schmerzen. Der Spital hat uns gegenüber einen Fehler eingestanden. Gibt es eine Chance, eine offizielle Entschuldigung oder ev ein Schmerzensgeld zu erhalten? Besten Dank für Ihre Antwort

Dragana Weyermann: Am besten sollte sich Ihre Tochter bei einer Patientenstelle melden. Unsere Fachpersonen können ihr die nächsten Schritte oder Möglichkeiten erklären. Hier müsste das Patientendossier angefordert werden und der genaue Ablauf der Geburt und der Anästhesie abgeklärt. Zum unsäglichen Schmerz kommt noch die psychische Belastung und die Verarbeitung des Erlebten dazu.

Unsere Tochter 33 leidet seit 18 Jahren an Morbus Crohn. Diese unheilbar chronische Krankheit bestimmt sehr stark Ihr Leben. Von der Krankentaggeldversicherung sowie der PK-Kasse hat sie Vorbehalte bezüglich Krankheit wegen dem Crohn resp. Invalidität wegen dem Crohn erhalten. Die 720 Krankentage hat sie inzwischen aufgebraucht und bekommt somit keinen Lohn für die Zeit ihrer Abwesenheit. Frage: kann die Atupri und die PK bei chronisch Kranken einfach Kürzungen/Ausschlüsse vornehmen? Danke

Erika Ziltener: Jede Krankenversicherung muss die gleichen Leistungen aus der Grundversicherung übernehmen. Ob die jeweilige Versicherung die Kosten übernehmen muss, können wir ohne Akten nicht beurteilen. Details und das weitere Vorgehen müssen wir vor Ort besprechen. Wir empfehlen Ihnen aber auf jeden Fall, das vollständige Patientendossier einzufordern.

Mir wurde am linken Auge bei der grauen Star OP zuerst eine falsche Linse eingesetzt.Musste nochmals zurück! Da wurde die falsche Linse entfernt, leider wurde dabei meine Hornhaut und die Iris so verletzt, dass Ich nach 2 Monaten tröpfeln mit dem Versprechen es werde schon gut. Da machten Sie endlich einen Termin in der Augenklinik Luzern, wo ich am 19.10.2017 ein Hornhaut Implantat bekam und ich wieder etwas sehen konnte!

Erika Ziltener: Wenn Sie von einem Behandlungsfehler ausgehen, müssten Sie uns mit den Abklärungen beauftragen. Hierzu empfehlen wir Ihnen das vollständige Patientendossier einzufordern und das weitere Vorgehen mit uns oder einer anderen Fachstelle zu besprechen.

Guten Abend, ich bin 20 Jahre und musste vor 5 Wochen an meinem rechten Knie meinen inneren und äusseren Miniskus nähen infolge eines Unfalls. Da ich bereits als Kind Probleme hatte, dass meine Kniescheibe ausgerenkt war hat meine Unfallversicherung die übernahme der Operation abgelehnt. Es läge an meiner Aussage, dass die Kniescheibe während des Unfalls ausgerenkt sei und wieder eingerenkt. Gemäss meines Physiotherapeutes ist dieses Urteil nicht fair. Wer kann mir helfen mit einer Einsprache.lg

Petra Rüedi: Gerne können wir Sie bei der Einsprache unterstützen. Dazu benötigen wir Ihr vollständiges Patientinnendossier insbesondere die aktuellsten Arztberichte. Falls es eine Frist gibt, melden Sie sich sobald wie möglich 044 361 92 56.

Meine Tochter 18Jahre alt. War in der Psychiatrie im Isolations Intensiev Zimmer und ich verliess mich darauf das sie dort überwacht wird geplant war ein kurzaufenthalt wegen Medi umstelkung. Die zuständige Pflege hat ein Fenstet offen gelassen und dieTüren war geschlossen meine tochter womlte raus und stürzte 7meter in die Tiefe. Ist da nicht di klinik für die unfallfolgen haftbar wegen aufsichtspflicht verletzung. Meine tochter ist seither gelähmt

Dragana Weyermann: Ihre Geschichte hat mich sehr berührt. Leider ist die Frage nicht so einfach zu beantworten. Ich müsste weitere Informationen von Ihnen haben. Wieso war Ihre Tochter in einem Isolationszimmer? War sie gefährdet? Wieso war die Türe verschlossen aber das Fenster offen? Hatten Sie mit der Klinik ein Gespräch? Ich rate Ihnen sich an eine Patientenstelle zu wenden und dieser Frage der ”Aufsichtspflichtverletzung” nachzugehen, denn danach haben Sie Gewissheit ob die Klinik eine Schuld trägt oder nicht

Ich 72 jähig bin seit 50 Jahren Haltprivat Versichert und möchte aus dem Hospital Plus Bonus ( Bonusstufe 2 )austreten die Versicherung teilt mir mit das dies nur bis zum 50.Lebensjahr möglich sei .WARUM ? mit Freundlichen Grüssen

Erika Ziltener: Leider ist Ihre Frage missverständlich. Selbstverständlich können Sie die Zusatzversicherung kündigen. In der Police und den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist die Kündigungsfrist geregelt.

+++ Guten Abend, hatte vor 12 Jahren ein Schulterluxation , mit Hilfe von Procap habe ich eine einmalige Abfindung und eine Lebenslange Rente, leider wurde im Beitrag Procap nicht erwähnt. Mein Tip melden sie sich dort, viel Erfolg !!!!!!!!! +++

Meiner Mutter wurde vor 5 Jahren gesagt, sie habe nichts. obwohl sie Beschwerden bei der Leber/Galle hatte. Ein Assistenzarzt im USZ hat sehr lange geschallt und geschaut und sicher was gesehen. der zugezogene Oberarzt meinte lapidar, nein das ist nichts..., meine Mutter meinte dann sei sie wohl eine Simulantin... Ein halbes Jahr später wurde ihr ein unheilbarer Gallengangskrebs diagnostiziert, sie lebte darauf noch 10 Monate. ich möchte den Oberarzt verklagen. in einem Tel redete er sich raus..

Erika Ziltener: Wir empfehlen Ihnen, Ihre Angelegenheit mit uns an der Patientenstelle zu besprechen. Am 14.11. führen wir den nächsten kostenlosen Beratungstag durch. Aufgrund möglicher Fristen empfehlen wir Ihnen möglichst rasch zu handeln.

Guten Abend. Hat man nach KVG neben freier Arztwahl auch freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, oder gibt es dafür eine Zusatzversicherung? Besten Dank!

Petra Rüedi: Ja Sie haben freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Je nach Kanton müssen Sie Zusatzkosten übernehmen, wenn Sie sich nicht in Ihrem Kanton behandeln lassen.

Guten Abend. Ich hatte im Sept. 17 einen Knoten in der Brust weswegen ich 2 Tage später zu meiner damaligen Gynäkologin ging. Diese machte routinemässig einen Schwangerschaftstest, der zu meinem Erstaunen positiv war und mich überforderte. Die Brust, der Knoten, wurde nicht untersucht. Nach erfolgreicher Schwangerschaft und 6 Monatiger Stillzeit war da der Knoten wieder. Nun jetzt definitiv bösartiger Brustkrebs. Kann ich die Ärztin zur Rechenschaft ziehen?

Petra Rüedi: Wenn Sie von einem Behandlungsfehler ausgehen benötigen Sie für die Abklärung Ihr vollständiges Patientinnendossier. Wir raten Ihnen sich bei einer Fachstelle zu melden oder am 14. November kostenlos bei der Patientenstelle Zürich vorbei zu kommen. Sie können uns auch für einen Termin anrufen 044 361 92 56.

Guten Abend, vor drei Jahren musste ich mich einer Operation unterziehen im USZ, Prollaps. Ich musste schriftlich einwilligen dass sie an mir forschen durften was sie wollten. Informationen dazu was mit mir gemacht wurde bekam ich keine. Da meine Zimmerkolleginnen mich fragten ob es Komplikationen gab fragte ich die zuständige Ärztin danach warum der Eingriff so lange dauerte. Ich habe grund zur Annahme dass an mir RFID Forschung betrieben wurde. Ist das legal?

Erika Ziltener: Ohne Akten kann ich die Angelegenheit leider nicht beurteilen. Auch hat es meines Erachens Widersprüche, die wir mündlich klären müssen. Sicher ist, ohne Ihre Einwilligung darf keine Forschung durchgeführt werden.

Frau Ziltener: Habe vorhin betreffend Tochter mit Morbus Crohn / Vorbehalte der Krankentaggeldversicherung sowie der PK-Kasse angefragt und Sie meinten, wir sollten das Patientendossier anfordern. Frage: Bei wem müssen wir dies anfordern? Bei den Ärzten (gäbe inzwischen ein dickes Buch) oder bei den Versicherungen. Gruss und Danke

Erika Ziltener: Sie können die aktuellen Arztberichte bei den behandelnden Ärzten anfordern. Für die Beurteilung wäre die Korrespondenz mit den Versicherungen zudem notwendig. Am einfachsten wäre es, wenn wir das Vorgehen besprechen könnten.

Fall 1: 1984 kugelte ich die rechte Schulter aus. Im Spital Rorschach wurde sie wieder eingekugelt ohne die abgerissenen Bänder zu operieren. Dies geschah erst 2000 mit anschliessend 6 Wo. Reha in Bellikon und 2012 Kalkenfernung. Danach hatte die Bizepsehne nicht gehalten.

Erika Ziltener: Den Zusammenhang zwischen 1984, 2000 und 2013 kann ich nicht herstellen. Falls Sie Abklärungen wünschen, müssten wir Ihr Anliegen und das weitere Vorgehen kurz besprechen.

Guten Abend. Seit mehreren Jahren leide ich unter einem brennenden Schmerz nach dem Entfernen von zwei Zähnen nach enormen Entzündungenund Einsetzen von Implantaten. Man vermutet es ist der Trigeminus, der verletzt wurde. Keiner will was machen, geschweige denn bezahlen, denn das beeinträchtigt auch die Implantate. Was kann ich tun? Wie vorgehen? Danke.

Erika Ziltener: Es müsste abgeklärt werden, ob ein Behandlungsfehler und einen damit in direktem Zusammenhang stehenden Gesundheitsschaden vorliegt. Hierzu empfehlen wir Ihnen das vollständige Patientinnendossier einzufordern und das weitere Vorgehen mit uns oder einer anderen Fachstelle zu besprechen. Sie könnten am 14.11. am kostenlosen Kurzberatungstag an der Patientenstelle Zürich vorbei kommen.

Guten Abend Am 10. Mai wurde ich am Rücken operiert. Eine Versteifung von drei Segmenten. Leider hatte ich am 4 Tag einen Wirbelbruch. Man wollte ihn ohne Operation verheilen lassen. Aber im Juli wurde ich wieder operiert mit einer massiven weiteren Versteifung. Am 31. Juli wurde ich in die Reha Rheinfelden verlegt. Am 1. August musste ich mit dem Krankenwagen notfallmässig wieder ins Spital gefahren werden, weil ich eine massive Spitalinfektion hatte. Der Krankentransport kostet von Rheinfelden nach Basel 1862. - - Franken, die Krankenkasse übernimmt aber nur 500. – Franken. Durch die Infektion wurde ein langer Spitalaufenthalt nötig. (72 Tage) und bei jedem Tag geht ein Betrag von 15.—Franken zu meinen Lasten. Nun die Frage: Habe ich eine Möglichkeit, dass mir das Spital einen Teil der Krankenwagenkosten ersetzt oder den 15.—Fr. Ansatz zum Teil vergütet.Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.Freundliche Grüsse

Dragana Weyermann: Um Ihnen kompetent Antwort geben zu können müsste ich Ihre Krankengeschichte studieren. Weshalb hatten Sie am 4 Tag einen Wirbelbruch? Wie kam es zu der Spitalinfektion? Bei einer Spitalinfektion ist es immer schwierig, denn diese zählen in der Schweiz oft zu den Risiken oder den Komplikationen. Für Komplikationen kann ein Spital nicht haftbar gemacht werden. Trotzdem würde auch ich an Ihrer Stelle der Sache auf den Grund gehen wollen. Melden Sie sich doch bei uns auf der Patientenstelle in Basel

Meine alleinerziehende Tochter Jg. 1971 mit 2 Kindern wurde am 10.12.2018 im KSSG an der Hirnanhangdrüse arthroskopisch durch die Nase operiert. Seitdem fehlerhaften Eingriff ist sie gelähmt, kann nicht sprechen, nicht schlucken und die Augen nicht mehr öffnen. Ihr hat man gesagt, dass dies eine Routine OP sei und sie nach 3-4 tagen wieder nach Hause könne. Wir stellten Schadenansprüche, jedoch ist man nun der Meinung dass dies ein normales OP Risiko sei. Sorgfaltsplicht Verletzung??

Petra Rüedi: Gehen Sie von einem Behandlungsfehler aus wenden Sie sich für die Abklärung an eine Fachstelle. Es muss geprüft werden ob es sich um eine Komplikation oder einen Fehler handelt. Auf jeden Fall benötigen Sie das vollständige Patientinnendossier.

Meiner Frau ist bei einer Kniescheiben OP ein Nerv eingedrückt worden, was das Spital bestreitet. Seit Jahren läuft sie an Krücken, hat Schmerzen und ihr ganzer Bewegungsapparat ist schon in Mitleidenschaft gezogen. Bitte sagen Sie uns an welchen Anwalt man sich wenden kann ? (in Baselland oder Basel).

Dragana Weyermann: Wie viele Jahre ist es den her? War die Operation in einem öffentlichen Spital oder in einem privaten? Beim öffentlichen Spital in BL und BS tritt die Verjährung nach einem Jahr nach Kenntnis des Schadens ein. Bei den privaten Spitälern wären es 10 Jahre. Rufen Sie uns in Basel an, dann kann ich Ihnen falls nötig einen Anwalt empfehlen

Hallo. Ich leide seit Jahren unter einer starken Schlafapnoe. Am 14. Oktober 2016 wurde mir der Ober- und Unterkiefer operativ nach vorne gesetzt, mit dem Ziel dem Bereich Gaumensegel mehr Platz zum Atmen zu verschaffen. Leider hat diese OP (2x Messungen in Schlaflaboren) keine positive Wirkung gezeigt. Auch hat der Chirurg zusätzlich 5- Fehler eingebaut unter deren Auswirkungen ich nun sehr leide.. was kann ich tun?

Erika Ziltener: Abklären lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Grundsätzlich ist jedoch kein Operationserfolg geschuldet. Wir empfehlen Ihnen das Patientendossier anzufordern und uns oder eine andere Fachstelle mit den Abklärungen zu beauftragen.

Meine Schwester (74 Jahre) hatte einen Oberschenkelbruch der im Stadtspital Triemli operiert wurde. Nach 2 Wochen muss sie das Krankenhaus verlassen. Die Krankenkasse hat die Reha abgelehnt. Die Ärztin hat ihr erklärt nach Hause könne sie nicht weil sie keine Treppen steigen könne. Wenn sie jedoch in ein Pflegeheim wolle müsse sie es selber bezahlen. Sie ist Halbprivat versichert. Ist so etwas möglich, was können wir unternehmen?

Erika Ziltener: Grundsätzlich muss Reha ärztlich verordnet werden. Allenfalls wäre Übergangspflege eine Option gewesen. So wie ich Ihre Mail lese, liegt das Geschehen einige Zeit zurück. Wir können die Angelegenheit gerne überprüfen. Falls Sie das wünschen, können Sie am 14.11. am kostenlosen Beratungstag an der Patientenstelle vorbeikommen.

Guten Tag,ich habe eine Frage zur Finanzierung durch Krankenkasse.Vor 3 Jahren hatte ich einen Unfall und brach mir den Fuss. Helsana übernahm als Unfallversicherung meiner Arbeitsstelle die Kosten. Die Heilung zog sich lange hin, immer noch bestanden Schmerzen. So wurde ich vom Spezialisten zum Orthopäden geschickt, ich bekam Schuheinlagen und Physiotherapie bis vor einem halben Jahr. Ich stand während dieser Zeit immer wieder in Kontakt mit der Helsana und befolgte ihre Anweisungen. Ich bekam auch schriftlich bestätigt, dass mein Fall immer noch offen sei. Vor einigen Monaten wurde ich von der Versicherung telefonisch gebeten ein Arztkontrolle durchzuführen. Das machte ich mit Bericht an die Helsana. Helsana war aber nicht einverstanden mit der Verordnung des Arztes und teilte mir mit, dass sie keine weiteren Behandlungen mehr bezahlen würden und der Fall für sie abgeschlossen sei. Daraufhin machte ich Einspruch, da ich Fortschritte sah durch die Therapie und mich im Recht glaubte mit der Beurteilung des Facharztes. Nach der Einsprache vergingen einige Monate bis der Entscheid der Helsana gefällt wurde: Sie schlossen nun den Fall rückwirkend auf 2 Jahre ab. Das heisst, sie bezahlten nur für die 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, alle weiteren Therapien und Einlagen wegen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen akzeptierten sie nachträglich nicht mehr und forderten mich auf, sämtliche Kosten der letzten 2 Jahre zurück zu erstatten und es meiner Krankenkasse zu melden. Das machte ich, aber von meiner Krankenkasse erhielt ich den Bescheid, dass die Leistungen verjährt seien. So bezahlt also nun keine Kasse.Helsana weigert sich auch die Kosten des Arztbesuches zu übernehmen, den sie ausdrücklich verlangt hat (ohne ihre Forderung wäre ich nicht zum Arzt).Muss ich das alles hinnehmen und die Kosten alle selber tragen?Vielen Dank für die Auskunft.

Petra Rüedi: Um diese komplexe Angelegenheit zu klären, raten wir Ihnen sich an eine Fachstelle zu wenden. Dazu benötigen Sie Ihr vollständiges Patientinnendossier und die Korrespondenz mit den Versicherungen. Sie können am 14. November kostenlos bei der Patientenstelle Zürich vorbei kommen oder für einen Termin anrufen 044 361 92 56.

Am 1.Dez.2014 wurde mir beidseitig Knieprothesen eingesetzt. Trotz intensiver Physiotherapie habe ich immer noch stärkere Schmerzen als vor der Operation. Ich habe in meiner Verzweiflung vier weitere Knie-Orthopäden konsultiert, die alle sagen, die Knieprothesen müssten ersetzt werden, damit eine Chance auf weniger Schmerzen bestünde. Ich habe Angst vor einer neuen Operation. Kann ich den Arzt, der mir die Prothesen offensichtlich falsch eingesetzt hat, wenigstens zur Rechenschaft ziehen?

Dragana Weyermann: Ihre Angst ist gut nachvollziehbar. Zweitmeinungen von Experten einzuholen ist eine sehr gute Idee. Zu ”Rechenschaft” ziehen können Sie den Arzt nur wenn Sie beweisen können das die Prothesen ”falsch” eingesetzt wurden. Das bedeutet z.B.: der Arzt hat eine falsche Prothese eingesetzt oder der Arzt hat bei der Operation einen Fehler begangen. Ein Fehler muss von der betroffenen Person oder ihrer Rechtsvertretung bewiesen werden. Für medizinische Behandlungen gibt es leider keine Erfolgsgarantie. Nicht jede Komplikation oder ausgebliebener Erfolg löst eine Haftung aus.

Ich habe Colitis Ulcerosa. Behandlung war immer mit Cortison. Bis sich mein Blutzucker auf über 90 erhöhte. Wachkoma. Beim nächsten Schub musste ich zu einem Enterologen. Meine Krankengeschichte mit Wachkoma übergab ich am Empfang. Der Arzt verneinte Nebenwirkungen.Heute habe ich in den Füssen Polyneuropathie , tägliche Schmerzen und taube Füsse. Auf meine Frage, ob er die Krankengeschichte gelesen habe, sagte er nein. Was kann ich unternehmen.

Erika Ziltener: Leider wird mir Ihr Anliegen aus dem Mail nicht ersichtlich. Wir empfehlen Ihnen die Patientenstelle Ostschweiz aufzusuchen oder um Rat anzufragen.

Ich hatte anfangs Juli meine rechte Hand gebrochen. Es stellte sich bereits früh heraus, dass ich ein CRPS hatte. Meine Todesfallrisikoversicherung, die ich seit Jahren habe, schrumpfte im Invaliditätsfall von CHF 100"00.-- auf 40"000.-- und im Fall meines Todes von 50"000.-- auf 20"000.-- bei der Police für 2020. Dieses Jahr wurde ich im August 70. Ist es erlaubt, diese Versicherung von der CSS so drastisch zu kürzen, altershalber oder aus Gründen meines Unfalls?

Erika Ziltener: Falls es Ihnen möglich ist, empfehlen wir Ihnen am kostenlosen Beratungstag am 14.11. bei der Patientenstelle Zürich vorbei zukommen. Sollten Sie vorbei kommen, nehmen Sie sämtliche Policen und Korespondenz mit der Versicherung mit.

Ich bin in der HA Praxisgemeinschaft, weil die KK Prämien dadurch günstiger sind. Eines Nachts konnte wg.Schluckbeschwerden,Ohrenweh,Schwindel wenig schlafen u. bin am nächsten Tag in die Praxis. Es wurde mir CHF 50 wegen Notfall verrechnet(am Dienstag!)+CHF 10 für die Bescheinigung:arbeitsunfähig. Ist es rechtens?Habe sowas noch nie erlebt.Auf ALLEN Arztrechnungen steht: 15 MIn. Behandlung, als Vor-u.Nachbesprechung,obwohl ich bis max.5 Min.beim Arzt verbringe.Wie kann mich dagegen wehren?LG

Petra Rüedi: Um die Rechnung zu prüfen benötigen Sie Ihr Patientendossier. Dafür können Sie sich gerne bei uns melden.

Chat-Admin: Der Experten-Chat ist beendet. Leider konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht alle Fragen beantwortet werden. Mehr Infos zum Thema finden Sie aber auf https://www.srf.ch/sendungen/puls/40-jahre-patientenberatung-dr-supercomputer-pot-au-puls

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