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Die Fachrunde des PULS-Chats
Legende: May Beyli, Fabian Ilg, Natalie Schneiter und Oliver Wälchli SRF

Stalking «Ist Stalking das Todesurteil für jegliche Freundschaft?»

May Beyli, Fabian Ilg, Natalie Schneiter und Oliver Wälchli habe Ihre Fragen im «Puls»-Chat beantwortet.

Fachpersonen im «Puls»-Chat

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May Beyli
Fachpsychologin für Psychotherapie und Rechtspsychologie FSP
Leiterin Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Fabian Ilg
Geschäftsleiter Schweizerische Kriminalprävention

Natalie Schneiter
Sozialarbeiterin MSc
Fachstelle Stalking-Beratung, Stadt Bern

Oliver Wälchli
Leiter Abteilung Gewaltschutz, Stadtpolizei Winterthur

Chat-Protokoll

Ist Stalking das Todesurteil für jegliche Freundschaft? Oder ist es möglich, dass zwei Menschen nach dieser Erfahrung irgendwann doch wieder einen guten Umgang miteinander finden können?

Natalie Schneiter: Wenn beide Personen daran interessiert sind, die Freundschaft aufrechtzuerhalten und das Geschehene zusammen aufzuarbeiten, besteht eine Chance einen guten Umgang miteinander zu finden. Allenfalls benötigt es für die Klärung und Aufarbeitung professionelle Unterstützung, z.B. durch eine Mediation.

May Beyli: Das ist eine schwer zu beantwortende Frage, ohne die Gesamtumstände zu kennen. Es kommt u.a. darauf an, ob Sie die gemobbte oder mobbende Person sind. Ganz vereinfacht gesagt, muss das meines Erachtens die gemobbte Person entscheiden dürfen und sich die Situation, sprich das Machtverhältnis, verändert haben, so dass die gemobbte Person das auch aus freien Stücken entscheiden könnte.

Wieso sind Kontaktverbote eigentlich zeitlich beschränkt? Ist doch sehr unangenehm für die Betroffenen…. Danke für Info.

Oliver Wälchli: Die Polizeien im Kanton Zürich können bei Stalking (oder Häuslicher Gewalt) Kontakt- und Rayonverbote von 14-Tagen verfügen. Das ist rasch und unkompliziert möglich. Diese Auflagen können anschliessend durch das örtliche Gericht auf maximal drei Monate verlängert werden. Das ist (leider) gesetzlich so vorgeschrieben. Sollten Sie sich aber gegen Stalking auf dem zivilrechtlichen Weg wehren (Art. 28b ZGB), sind Kontakt-, Rayon-, Annäherungsverbote quasi unbeschränkt möglich. Die Dauer wird vollumfänglich durch das Gericht entschieden.

Mein Ex-Partner, ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, versucht immer wieder, Kontakt zu mir aufzunehmen, obwohl ich das nicht wünsche. Ich bin Schweizerin und lebe in der Schweiz. Seine Annäherungsversuche erfolgen über unterschiedliche Kanäle: Er schreibt mir Mails von verschiedenen Adressen, ruft über wechselnde Telefonnummern an, auch über die Nummern ehemaliger gemeinsamer Freunde, und taucht unangekündigt an Orten auf, beispielsweise vor meiner Wohnung in der Schweiz. Wir hatten eine langjährige, sehr toxische Beziehung, die vor einem Jahr endete, was er jedoch nie akzeptiert hat. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um mich vor diesen ständigen Belästigungen zu schützen?

May Beyli: Pauschale Antworten zu geben, ist nicht einfach, darum bitte ich Sie sich in einem 1. Schritt über die Webseite Ihren Kanton zu wählen: https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/wo-finde-ich-hilfe/ und dann gemeinsam mit der Opferhilfe zu schauen, was Sie weiter tun können (z.B. Kontaktaufnahme mit dem Bedrohungsmanagement in Ihrem Kanton).

Ich kenne ein Paar, bei dem die Frau ausgezogen ist und dann lange vom Mann gestalkt wurde. Da sie ja auch gemeinsame Freunde haben, kommen sie automatisch bei Festlichkeiten, wie Geburtstage wieder zusammen. Was sagt da die Polizei Winterthur dazu? Muss jetzt das Opfer auf solche Anlässe verzichten? Wie geht man mit solchen Situationen um?

Fabian Ilg: Herzlichen Dank für Ihre Frage. So wie Sie schreiben, haben die Stalkinghandlungen offensichtlich aufgehört (...gestalkt wurde). Somit würde ich auf die Festlichkeiten nicht verzichten, wenn es wirklich gute Freunde sind. Wenn die Treffen ein erneutes Stalking auslösen sollten, würde ich mich (nochmals) an die Polizei wenden. Ausschlaggebend ist, wie solche Treffen verlaufen. Kommt es zu Anfeindungen oder sogar Drohungen, dann sollte umgehend mit einer Anzeige oder zumindest einer Beratung bei der Polizei reagiert werden. Opfer sollten sich nicht einschränken müssen!

Wir als Familie wurden vom Expartner unserer Tochter über 5 Jahre sehr stark gestalkt. bis zu Morddrohungen, ganz extrem mit verleugnungen und Inseraten und Flyer meine Tochter und ich, wir bieten uns angeblich als Sexobiekte an und noch vieles mehr. Er lebte in Frankreich was es nicht leichter machte. Selbst die Polizei war ziemlich Machtlos da er nicht ausgeführt werden konnte. Eine Anzeige in Basel brachte auch nichts. Er bekam von der SP einen Anwalt gestellt, Gratis!!!! Wir und unsere Tochter bezahlten selber. Da er angeblich kein Geld hätte blieben wir auf den Kosten sitzen. Er ist sehr inteligent und manipulierte sogar die Medien in Basel, er ging auch gegen die Polizei vor, bis nach Strassburg..... Er lachte immer über die schweizer Gesetzgebung, er hätte uns alle im Griff.... Leider stimmt das weitgehend..... wir müssen gegen Täter vorgehen können und uns nicht selber die Hände binden

Natalie Schneiter: Guten Abend Ich stimme Ihnen zu, die aktuelle Gesetzgebung in der Schweiz weist in der Bekämpfung gegen Stalking Lücken auf. Erfreulicherweise ist in der Schweiz die politische Diskussion lanciert und es bestehen ernsthafte politische Bemühungen, dass demnächst ein eigenständigen Straftatbestand Stalking/Nachstellung auch in der Schweiz eingeführt wird. Freundliche Grüsse

Ich frage mich immer wieder ob ignorieren und in letzter Konsequenz auch blockieren der Telnumnern und socialmedia-Accounts wirklich der sicherste Weg ist, mit einer Person umzugehen, die auf den genannten Wegen ( über Telefon und PC) belästigt und stalkt? Gerade wenn die Person klar eine narzistisch Störung hat. Die Art der Mitteilungen schwankt seit der Trennung vor Jahren zwischen anbetteln bis fertigmachen. Die Drohungen sind kodiert.( zB mittels Triggerworte, die der Person bekannt sind) Und es eskaliert «nur» phasenweise. Habe zwar nun überall blockiert. Die Angst bleibt aber.

May Beyli: ich hoffe Ihre Frage richtig zu verstehen, interpretiere diese dahingehend, dass Sie ein Gefühl von Kontrolle haben, wenn Sie «zumindest» wissen, was die Person schreibt und wo sich diese gerade auf einem Kontinuum zu Ihnen befindet. Falls ja, dann die Antwort in diese Richtung: darauf eingehen, kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie, auch wenn Sie selbstverständlich nichts dafür können, eine Art von Belohnung setzen und die stalkende Person meint, wenn ich nur «hartnäckig» genug dran bleibe, dann erhalte ich schon Kontakt. Darum ist es besser gar nicht zu reagieren. Der andere Aspekt ist aber aus Betroffenenseite (verständlicherweise) zu wissen, was auf der Täterseite gedanklich los ist. Ggf. könnte es eine Möglichkeit sein z.B. eine Telefonnummer zu haben auf die die Nachrichten eingehen, die jedoch nicht Ihre alltägliche ist und die dann von einer 3. Person (z.B. von der Opferhilfe in unregelmässigen Abständen) auf potenziell bedrohliche Nachrichten gescannt wird.

Unser Sohn mit einer geistigen Behinderung wir auf seinem Weg zur Arbeit im Zug von Jugentlichen (circa 12 jährig) auf dem Weg zur Schule regelmässig gequält. Sie ärgern ihn und wenn er dann wütend wird oder weint, fotografieren sie ihn , äffen ihn nach, rufen ihm allerlei Scheusslichkeiten nach. Es ging schon so weit, dass der Zugführer kam um die Jugendlichen zurechtzuweisen. Ist das auch Stalking ? Was kann ich tun? Reden mit ihnen geht nicht, das habe ich schon versucht. Mit der Schule reden habe ich auch gemacht, die Schüler wurden verwarnt und mit den Eltern gesprochen. Die Schule hat aber betont, dass sie jetzt nichts mehr machen könnten, weil der Schulweg Sache der Eltern sei. Was kann ich noch machen? In der Hoffnung auf eine Antwort grüsse ich Sie freundlich.

Oliver Wälchli: Es tut mir leid, dass Ihr Sohn solche Widerlichkeiten erleben muss! Hier sprechen wir aber nicht von Stalking, sondern eher von sogenanntem Mobbing oder Bullying (schikanieren/tyrannisieren). Ich würde mich an Ihrem Wohnort an die örtliche Jugendpolizei wenden. Viele Polizeistellen verfügen über spezialisierte Jugendpolizistinnen und Jugendpolizisten. Diese sind auch gut vernetzt mit den Schulen und könnten auf diesem Weg die betroffenen Schüler ausfindig machen und auf sie zugehen. Allenfalls könnte auch einmal der Schulweg Ihres Sohnes durch die (zivil gekleidete) Jugendpolizei begleitet werden.

Ich werde seit Jahren von meinem Exfreund mit Stalkingvorwürfen terrorisiert und den entsprechenden Behörden. Staatsgewalt. Staatsterror. Ich bin unterdessen Profi was Stalking ist und was Stalking nicht ist. Und mein Eindruck ist, dass überhaupt niemand eine Ahnung hat, was Stalking überhaupt ist. Die beste Definition liefert die Kriminalpolizei. Im Text anwenden kanns aber niemand. Wen kennt ihr als Stalkingexperte? Und zwar nicht nur aus Aussenschau, sondern jemand, der das wirklich erlebt hat?

Natalie Schneiter: Guten Abend Die Wissenschaft hat bisher noch keine einheitliche Definition von Stalking entwickelt. Daher wird mit unterschiedlichen Definitionen, welche sich jedoch ähnlich sind, gearbeitet. Ein Beratungsangebot von Personen, welche Stalking erlebt haben, ist mir nicht bekannt. Freundliche Grüsse

Einer ehemaligen älteren, geschiedenen Vermieterin habe ich immer wieder bei ihren Hilfeanfragen an mich geholfen, bis es so überhand nahm dass ich ihr auf anraten einer Ärztin sagte, sie sollte doch einmal zum Arzt gehen. Daraufhin war sie wie umgekehrt! Es kamen Nov. 2008 neue Mieter in die Wohnung unter mir nach dem Tod der vorherigen – die Wohnung stand 8 Mte. leer! Dann begannen die Belästigungen von unten durch die Decke.....kurz...ich zog aus, ..im 2009, 2010, 2011, 2015 und 2017!!! Ihr Exmann den ich anfragte sagte mir, er hätte sich von ihr scheiden lassen weil sie Wahnsinnig sei und sie sich nicht helfen lassen wollte, auch Ihre Töchter sagten mir dies. Sie erhielt in bar Fr. 1 Million und einige Häuser. Sie kann sich diese Leute leisten, die sie angeheuert hat!! Jetzt sind es Strahlenwaffen, sogenannte e-waffen. Bekannt im Internet durch Mindcontrol, TI= Target Individual etc. Es ist schlimm, weil dies überall und eben elektronisch geschieht!! Ist alles bekannt aber die Polizei hilft nicht, ausser einmal im 2009 haben sie mich angehört! Telefonisch hat es geheissen, sie kämen dann, wenn ich tot sei!! Diese Waffen wurden vor ca 80-100 Jahren in den USA entwickelt – kann man alles lesen von hoch-offizieller Seite, z.B. auch ein Bericht von Fr. Dr. RAUNI KILDE, aber es geschieht hier in Europa nichts, um zu helfen. Tausende Leute bitten schon um Hilfe bei Gericht in Bruxelles und Deutschland und USA... KÖNNEN SIE MIR HELFEN, BITTE????

May Beyli: Ich kann ihre Situation natürlich zu wenig gut beurteilen, meine aber aus Ihrer Frage auch eine Belastung herauszulesen. Manchmal ist es wichtig zuerst sich selbst zu helfen und zu schauen, dass man wieder zu Kräften kommt, darum würde ich Sie bitten sich an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt zu wenden und die Situation zu schildern.

Was ist stalking so genau

Fabian ilg: Stalking kommt aus dem Englischen und bedeutet in etwa an etwas heranpirschen. Unter stalking versteht man das beabsichtigte und wiederholte Belästigen eines Menschen, so dass seine Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

meine Nachbarin (Juristin) warf mir vor, dass ich sie stalke. Sie erzählte dies auch unseren Nachbarn. Sie machte mich schlecht. Ich fragte meine Rechtsschutzversicherung, was ich dagegen tun könne. Diese sagte, als Mann hätte ich keine Chance. Die Frauen seien bei diesem Thema immer im Vorteil. Ich muss also damit leben. Früher war mein Garten für mich ein wichtiger Ort der Freiheit und Entspannung. Seit mehr als zehn Jahren fühle ich die dunkle Kraft meiner Nachbarin, wenn ich mich in meinem Garten bewege.

Natalie Schneiter: Guten Abend Wenn jemand bewusst Lügen über Sie verbreitet, haben Sie die Möglichkeit eine Strafanzeige wegen Verleumdung (Art. 174 StGB) zu erstatten.

Mir ist nicht die Definition von «Stalking» nicht geläufig, daher weiss ich nicht ob der hiernach geschilderte Fall darauf zutrifft. Ich denke Voyeurimus ist sicherlich teil vom stalken, aber bedingt stalking, dass sich dies auf eine Person/ Gruppe konzentriert? Muss Kontakt zwischen beiden Parteien bestehen und was kann dagegen unternommen werden? Ich wohne in einer Siedlung in Zürich mit Schlafzimmern im Erdgeschoss. Seit sicher anderthalb, wenn nicht zwei Jahren wird immer wieder eine Person gesehen, die (meist im Dunkeln) in die Zimmer schaut. Wie haben zwar Fensterläden, aber sie sind sehr flexibel und somit kann die Person sich trotzdem einen Spalt schaffen und durchschielen). Nur durch blickdichte, sorgfältig gezogene Vorhänge (ohne Spalt! ) sind dagegen effektiv. Es existieren Fotos von dieser Person und sie wurde auch scho nder Polizei gemeldet, aber diese kann nichts unternehmen, da die Person nicht regelmässig kommt (gab auch schon 2 Monate keine Sichtung) und scheinbar nie lange bleibt. Bis die Polizei eintrifft ist sie immer schon wegg. Sie weicht jeglichem Kontakt aus. Ich bin der Person mal auf dem Nachhauseweg (1 Uhr Nachts) auf einem Trampelpfad in die Siedlung begegnet, sie hat mir den Rücken zugedreht, aber ich habe sie an den Kleidern von den Fotos erkannt. Für viele Bewohner (mir inklusive) der Siedlung ist dies sehr unangenehm und ich habe mittlerweile 24/7 den Vorhang meines Zimmers gezogen und habe sogar schon dichtere Vorhänge gekauft. Handelt es sich hierbei um «Stalking», Voyeurismus oder sogar etwas anderes? Und wie kann man sie voneinander unterscheiden? Gibt es rechtlich einen Unterschied und inwiefern kann man dagegen vorgehen, solange nicht stichfest bewiesen werden kann, dass es geschieht? Auch «Stalking» im konventionelleren Sinn kann lange unbemerkt bleiben, bzw schwer zu belegen sein, wie haben betroffene da zu handeln? Ich hoffe ich habe nicht zu viele Fragen gestellt und hoffe, es gibt interessant Aspekte zu besprechen. Vielen Dank und Liebe Grüsse

Oliver Wälchli: Sie schildern eine sehr spezielle Situation und es ist kaum möglich, die Absichten dieser Person zu ergründen. Offensichtlich hat die örtliche Polizei jedoch bereits Kenntnis von diesen Vorfällen. Eine konstante Überwachung ist sicher aus Ressourcengründen nicht möglich. Empfehlen würde ich Ihnen, dass sie umgehend die 117 wählen, wenn Sie diesen Mann das nächste Mal treffen. Somit hätte die Polizei zumindest mal die Personalien und könnte abklären, ob diese Person bereits mit ähnlichen Vorfällen in Erscheinung getreten ist.

Was mache ich bzw wie verhalten ich mich richtig wenn mich mein Nachbar ständig verfolgt, beobachtet und dafür sorgt, dass er mir den Weg «abschneidet» und dadurch zufällig nähe dadurch entsteht.... Wenn er überall dort ist wo ich bin und auch alles abhört .... Ignorieren? Laut darüber reden? Offen kommunizieren?

Oliver Wälchli: Wenn Sie sich ein direktes Ansprechen zutrauen, dann würde ich den Nachbarn bei einer günstigen Gelegenheit auf sein Verhalten ansprechen und deutlich erwähnen, dass es Ihnen unangenehm ist. Aufgrund seiner Reaktion werden Sie dann schnell merken, ob die ganze auf Zufällen basiert oder mehr dahinter steckt. Nach dem Gespräch können Sie dann entscheiden, ob Sie zusätzliche Hilfe (Beratungsstelle oder Polizei) in Anspruch nehmen wollen.

Was macht stalking psychisch mit einem

Oliver Wälchli: Das ist sehr individuell... von einfach «nervig» bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen und sogar Suizidgedanken. Daher ist eine möglichst frühe Unterstützung so wichtig. Niemand sollte zu lange durch Stalkinghandlungen leiden.

Mein Exfreund wirft mir seit Jahren zu Unrecht vor, dass ich ihn stalken würde, was zu einem absoluten Behördendrama, Justizskandal bis zum Bundesgericht führte. Kennt ihr einen Anwalt, der sich mit Stalking auskennt und was es eben NICHT ist?

Oliver Wälchli: Bei Ihrer Frage ist nicht klar, ob das von Ihnen genannte «Behördendrama» auf Sie als angebliche Stalkerin bezogen ist oder ob Sie sich gegen die möglicherweise falschen Anschuldigungen gewehrt haben und dies bis vor Bundesgericht. Spezialisierte Anwälte, die sich mit Stalking gut auskennen gibt es übrigens tatsächlich. Ich kann Ihnen hier im Chat aber lediglich eine Internetrecherche empfehlen.

Oft hört und liest man in den Medien von Fällen, dass die Polizei keine rechtlichen Handlungsbefugnisse hat, wenn man von einem Stalking Fall spricht, da nicht immer die strafrechtlich relevanten Tatbestände gegeben sind. Wieso hat es früher noch nicht die Bestrebungen gegeben im Strafgesetzbuch ein eigenständiger Tatbestand der Nachstellung einzuführen?

Oliver Wälchli: Stalkinghandlungen sind derart vielfältig, dass der Bundesrat die Rechtssicherheit gefährdet sah. Sprich, ein Stalkingstraftatbestand wäre zu «schwammig» gewesen. Aktuell sind wir aber auf gutem Wege, einen entsprechenden Straftatbestand zu erhalten. Wir haben aber auch sonst diverse Handlungsweisen, um gegen Stalking vorzugehen, auch ohne Straftatbestand. Man muss nur wollen und vor allem dranbleiben... Heute ist Stalking sogar ein fester Bestandteil in der Polizeischule. Die Polizei sollte also definitiv sensibilisiert sein!

May Beyli: Es gab immer mal wieder Bestrebungen, Stalking als Straftatbestand aufzunehmen, nur zeigten die Erfahrungen in anderen Ländern, dass es «lediglich» mit der Schaffung eines Straftatbestandes nicht getan ist (z.B. Definition von Beharrlichkeit) und auch wir in der Schweiz sicher auf Schwierigkeiten in der Anwendung / Umsetzung stossen werden. Das heisst aber gleichzeitig nicht, dass es aussichtslos ist.

Hallo, ich werde von meinem Ex-Freund gestalkt. Er geht immer zu meinem Haus und stalkt mich. Was soll ich machen? Zur Polizei gehen oder zum Gericht?

Oliver Wälchli: Wenn Sie sich unsicher oder sogar bedroht fühlen, würde ich Ihnen den Gang zur Polizei empfehlen. Auch wenn das Auftauchen bei Ihnen vermutlich noch nicht strafbar ist, kann man Ihren Ex-Freund zumindest mal ansprechen und so aus der vermeintlichen Anonymität holen. Anschliessend wird man zusammen mit Ihnen das weitere Verhalten Ihres Ex-Freundes beobachten und zum Beispiel mit einem Kontaktverbot reagieren, sollte er sein Verhalten nicht ändern.

Wie reagiert man richtig, wenn jemand von Stalking erzählt und sich in weiteren Gesprächen zeigt, dass viele Situationen im ersten Moment dramatischer dargestellt werden als sie eigentlich sind wenn man etwas später wieder nachfragt?

Fabian Ilg: Guten Tag. Als Drittperson sollte man sich nicht einmischen. Zuhören und die Person unterstützen ist meist der richtige Weg. Die betroffene Person soll sich selbst keine Vorwürfe machen. Unterstützen Sie zum Beispiel die betroffene Person, sich professionell beraten zu lassen oder zur Polizei zu gehen.

Wenn das geschieht, wenn es jemand eine Person mit Handicap Er oder Sie betrifft Wenn es nicht merkt?

Natalie Schneiter: Guten Abend Sie können die Person immer wieder auf diese Situation aufmerksam machen und ihr erklären, weshalb das Erlebte nicht okay ist. Allenfalls könnten Sie auch mit der Tatperson sprechen und diese auf ihr unangemessenes Verhalten aufmerksam machen.

Guten Abend, ich habe die Vermutung das ich selbst auch schon jemanden gestalkt habe. Ich habe jemanden kennen gelernt, es gab viele Anzeichen und Taten auch vom Gegebüber, das es in die Richtung von einer ernsthaften Beziehung geht. Als ich das dann angesprochen habe wurde mir gesagt: „du bist nett und toll und hast viele coole Hobbys, aber eine Beziehung mit dir möchte ich nicht“ dann vom einten Tag auf den anderen kompletter Kontaktabbruch. Nachdem ich das etwa zum 10. Mal erlebt habe, immer wieder mit neuen potentiellen Partnern, wurde natürlich mein Unverständnis immer wie grösser, gerne hätte ich von den Personen Antworten auf meine Fragen erhalten, ich habe noch einige Nachrichten geschickt oder anonym angerufen. Aber ich bekam meine Antworten nie. Letzten Sommer erkrankte ich an einer Depression, bis hin zu akuten Suizidgedanken. Ich bin seitdem in Psychologischer Behandlung und war in einer Stationären Behandlung. Nun gehts mir soweit wieder gut. An Dating möchte ich gar nicht denken. Dabei wird mir schon schlecht, ich habe Angst das sich die Geschichte wiederholt und ich wieder 10x am Tag kontrolliere ob die Person meine Nachrichten gelesen hat usw. Diese Art von Ghosting/ Missbrauch ist das auch strafbar? Bei vielen würde genau dieses letzte Gespräch so viel klären und abschliessen. Denn das Gefühl ewigs im Ungewissen zu sein und nicht abschliessen zu können ist schwer auszuhalten.

May Beyli: Ich finde es gut, dass Sie sich kritisch hinterfragen, ob Sie vielleicht schon gestalked haben und dass Sie es von vornherein nicht ausschliessen, dass Sie es vielleicht auch schon einmal getan haben. Das ist ein erster Schritt zu mehr Achtsamkeit und Bewusstsein mit den Grenzen von anderen und schlussendlich auch mit den eigenen. Ghosting ist in dem Sinne nicht strafbar, obwohl es seelisch weh tut und einem mit Unverständnis und vielen Fragen zurücklässt. Was ich sehr positiv finde, ist, dass Sie sich bereits in Behandlung befinden und einige Erfolge erreichen konnten. Gerne würde ich Ihnen empfehlen genau diese Sorgen mit Ihrer behandelnden Person zu besprechen.

ich war 2Jahre mit meinem Exfreund zusammen. Habe im Juni Schluss gemacht , er wollte noch etwas mit mir unternehmen habe ihm gesagt wenn er damit umgehen kann können wir das machen. Im September wars einfach zuviel. Habe ihm gesagt das ich einfach meine Ruhe brauche . Danach sollte ich mich wieder melden. Danach hat er mich 6Wochen in Ruhe gelassen. Habe mich nicht gemeldet dann hat er sich gemeldet . Nach 3 Tagen war ich schon wieder am Limit. Er hat 2x mitten in der Nacht geschrieben und angerufen . Am Sonntag Morgen dann schon wieder, Mailbox hat er drauf gesprochen bitte,bitte,bitte Ruf mich zurück. Habe ich gemacht um ihm zu sagen das er aufhören soll. Über 20 min. danach habe ich aufgehängt und ihn blockiert. Jetzt wollte ich ihm einen Brief schreiben. Soll ich das machen, damit ich auch etwas in der Han habe. Oder einfach ruhig bleiben?

Fabian Ilg: Guten Tag. Sie haben telefonisch klare Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass Sie den Ex-Freund konsequent überall (SoMed, Tel.) blockieren, damit er Sie nicht mehr weiter erreichen kann. Bewahren Sie alle Stalkinghandlungen auf. Ob und wann Sie Strafanzeige einreichen wollen, ist Ihnen überlassen. Sie können sich auch erst einmal von einer Fachperson beraten lassen.

Ich leide schon seit meiner Kindheit an psychischen Problemen. Doch seit einiger Zeit macht es mir Angst das ich in diversen Sachen mit der der Exfreundin ein Problem hatte zum Beispiel das zittern wenn mich jemand berührt und die Vergesslichkeit kaum kann ich mer erinnern was geschehen ist. So kann sie stets sagen ich hätte sie missbraucht vergewaltigt und das sagt sie mir auch obwohl ich davon nichts mehr weiss wir haben noch kontakt aber ich fühle mich nicht mehr wohl dabei es belastet mich und habe angst sie hatte mich schonmal geschlagen aber sie streitet es ab bin ich jetzt auch in der opferrolle? Könnten sie mir helfen

Natalie Schneiter: Wenn Sie von Ihrer Ex-Freundin geschlagen worden sind, haben Sie ein Anrecht auf eine Beratung bei einer kantonalen Opferhilfeberatung. Die entsprechende Opferhilfestelle in Ihrem Wohnkanton finden Sie unter: https://opferhilfe-schweiz.ch Ich ermutige Sie, sich für eine Beratung zu melden. Alles Gute.

Ich vermute, dass meine Exfrau behauptet ich habe sie gestalkt. Denn sie hat mich auf WhatsApp gesperrt. Kommuniziert mit mir wegen unseren drei gemeinsamen Kindern 2004, 2006 und 2010 nur per SMS oder EMail. Ich habe schon oft auch von meiner ältesten Tochter gehört, dass ich mich therapieren lassen soll. Ich hatte damals sehr viel gemacht (ich lancierte eine Ehetherapie, ich ging zu einem Psychotherapeuten) Ich wehrte mich gegen die Anzeige wegen häuslicher Gewalt gegen meinen Sohn, der bloss theaterte. Als Mann wird man in der Schweiz als Täter hingestellt. Frage: was kann man machen, dass die Männer nicht einfach als Täter hingestellt werden? Z.B. in der Sendung Puls durchaus beide Seiten gleich beleuchtet werden?

Oliver Wälchli: Die Sendung hat meiner Meinung nach explizit beide Seiten beleuchtet. Einmal war ein Mann der Stalker und einmal eine Frau die Stalkerin. Die von Ihnen geschilderte Situation ist jedoch sehr heikel, weil auch gemeinsame Kinder (indirekt) involviert sind. Die Eltern sollten unbedingt schauen, dass die Kinder nicht schlussendlich die Leidtragenden des Streits werden. Ich kann Ihnen aber aus eigener Erfahrung sagen, dass Männer genau gleich ernst genommen werden, wie Frauen. Eine Kommunikation muss ja wegen den Kindern irgendwie möglich sein. Wenn Sie sich hier benachteiligt fühlen, kann die KESB allenfalls unterstützen.

Nicht der Schweiz kann Belästigung, Nachstellung und Stalking auch angezeigt werden. Stimmt es, das diese Vergehen nach fünf Jahren verjährt sind? Sollte jemand nach fünf Jahren erneut gestalkt, belästigt oder verfolgt werden, müsste sie oder er wieder von vorne anfangen? Können Kontaktversuche, die fünf Jahre oder länger zurückliegen nicht mehr als Beweis dienen? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Oliver Wälchli: Ihre Frage kann leider nicht so einfach beantwortet werden. Delikte haben verschiedene Verjährungsfristen. Trotzdem ist die Vergangenheit wichtig, um ein (Stalking-) Verhalten zu beurteilen. Wichtig ist, dass Sie sich Hilfe holen, wenn Sie zum Beispiel nach einem fünfjährigen Unterbruch durch die gleiche Person erneut gestalkt werden. Das ist äusserst ungewöhnlich. Sollten Sie aktuell durch diese Person belästigt und bedrängt werden und Ihre persönliche «rote Linie» ist überschritten, würde ich Ihnen den Gang zur Polizei empfehlen.

Bin ich Täter oder Opfer:? Das möchte ich gerne wissen. Ich bin Mutter 72 von 2erwachsenen Kinder 48 und 49J. Seit 2015 machten sie kontaktabbruch. Warum wiso,das gedankenkarussel hört nicht auf. gesundheitlich gehts an meine Grenzen. Möchte gerne mit einer verständnisvoller Person darüber reden.

May Beyli: Das ist verständlich, dass Sie der Kontaktabbruch belastet und auch in dieser Situation ist es schwierig konkret zu werden, ohne Ihre Geschichte zu kennen. Verallgemeinert gesagt, ist es jedoch wichtig diesen Wunsch im ersten Moment zu respektieren und wie Sie sagen mit einer verständnisvollen Person darüber zu reden. Höflich bitte ich Sie sich bspw. an Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin zu wenden, damit diese Ihnen ggf, eine Fachperson empfehlen kann. Je nachdem wäre auch Selbsthilfegruppen eine erste Anlaufstelle: https://www.selbsthilfeschweiz.ch/shch/de/selbsthilfe-gesucht/themenliste~thema~Kontaktabbruch~.html

Ich habe mich Ende Juli von meinem Mann getrennt und lebe seit dem 1.September mit dem beiden gemeinsamen Kindern in einer neuen Wohnung. Seither werde ich ständig durch SMS kontaktiert und auch durch Anrufe belästigt. Ich werde beobachtet, durch Social Media, wobei ich ihn wie auch seine Familienmitglieder und Freunde überall blockiert habe. Es kommen immer wieder blöde Anmerkungen und Beleidigungen. Ich bin mir unsicher, ab wann man da was machen kann. Respektive was muss passieren, damit man was unternehmen kann? Ich wohne im Kanton Solothurn. Gibt es eine Fachstelle in der Nähe? Besten Dank für Ihre Hilfe.

Fabian Ilg: Guten Tag. Setzen Sie einmal klare Grenzen, am besten schriftlich und bewahren Sie diese Nachricht auf. Danach sollten Sie den Kontakt ganz abbrechen und nicht mehr reagieren. Auf den SoMed-Kanälen haben Sie ihn bereits blockiert. Am besten lassen Sie sich von der kantonalen Opferhilfestelle beraten. Diese finden Sie via Internetsuche.

Ein Paar trennt sich. Der Mann wendete nach der Trennung psychische Gewalt an, drohte, belästigte, beschimpfte und stalkte. Es gab zahlreiche Vorfälle über Monate und ein Aufenthalt in einem Frauenhaus. Aufgrund einer Krankschreibung verlor die Frau ihre Stelle. Inzwischen besteht ein Kontaktverbot. Sie haben gemeinsame Kinder, die Vollzeit bei der Mutter leben. Nun möchte der Beistand, dass wieder ein Kontakt zwischen den Eltern wieder besteht. Wie kann sie sich wehren?

May Beyli: Ich würde Ihr empfehlen sich an die opferberatungsstelle in Ihrem Kanton zu wenden, die grosse Expertise in diesen Fragen hat und von dort aus dann weiterschauen. https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/wo-finde-ich-hilfe/

Ich habe gerade die Sendung gesehen. Und ich fühle mich irgendwie als gestalkte Person betroffen. Ich bin seit vielen Jahren geschieden, wir haben 2 erwachsene Kinder zusammen. Mein Ex-Mann belästigt mich seit Jahren v.a. mit SMS, WhatsApp mit beleidigenden und drohenden Ansagen. Wir haben 2 Adoptivkinder. Die Anschuldigungen z.B. Gut, dass ich selber keine Kinder bekommen habe, Gott hat das so gewollt, ich sei unfähig, die Kinder zu erziehen..... Dann Beleidigungen gegenüber meinen Eltern, immer wieder Drohungen, mich finanziell in den Abgrund zu ziehen. Keine Alimente mehr zu bezahlen etc. Allerdings macht er seine Drohungen nie wahr. Es scheint ihm wirklich nicht gut zu gehen ( psychisch ) und er versucht immer wieder mit emotionalen und sentimentalen Botschaften ( Erinnerungen von früher, Musikvideos , Selbstmordankündigungen )meine Aufmerksamkeit und mein Mitgefühl zu erreichen. Er kommt mir manchmal vor, wie ein kleines Kind, ein Aufschrei : mir geht es nicht gut ! Aber ich will das nicht; will mich davon abgrenzen. Ich antworte auf Nachrichten nur, wenn es darum geht etwas für unsere Kinder zu entscheiden. Was mir natürlich ausgelegt wird, dass mich nichts interessiere, gefühlskalt . Ich sitze jeden Abend auf Nadeln, ob wieder irgendetwas kommt. Ich weiss, ich könnte ihn blockieren, aber ich habe Angst davor, dass ihn das noch mehr provoziert. Eigentlich möchte ich nichts mehr mit ihm zu tun haben, aber mit gemeinsamen Kindern und deren Interessen ist das schwierig. In meinen Augen ist mein Ex- mann psychisch krank, narzisstische Störung, Hilfeaufruf, Machtdemonstration; er erzählt Dinge, die nicht wahr sind und er hat ein Alkoholproblem. meist kommen diese Nachrichten spät in der Nacht. Wie soll ich reagieren ?

Natalie Schneiter: Guten Abend Sie beschreiben eine sehr schwierige Situation. Wie Sie schreiben, sind Ihre Kinder erwachsen und können den Kontakt zum Vater selber regeln, wenn sie dies wollen. Grundsätzlich gibt es bei erwachsenen Kindern nichts mehr gemeinsam zu entscheiden oder regeln. Daher wäre nun der Moment gekommen, wo Sie sich mit gutem Gewissen abgrenzen dürfen und können. Sie dürfen Ihrem Ex-Mann sagen/schreiben, dass Sie keinen weiteren Kontakt mit ihm wünschen, er dies respektieren solle und Sie solche Aussagen nicht mehr akzeptieren werden. Alle weiteren Kontaktaufnahmeversuche inkl. Beleidigungen, Drohungen etc. speichern und allenfalls zur Anzeige bringen. Die Polizei könnte ein Kontaktverbot prüfen. Die örtlichen Opferhilfestellen oder unsere Fachstelle Stalking-Beratung unterstützt Sie in den einzelnen Schritte gerne.

Stalker oder/und auch Opfer? Es geht um Ex-Partner aber ihr zeigt die Opfer als hätten Sie nie etwas Vorwurfsvolles gemacht. Was aber wenn, man klar nie Nachgestellt hat. Auch klar akzeptiert hat, dass die Ex Partnerin keine Liebe mehr für einen Empfindet. Und vom ersten Tag an das Versprechen wieder wie vor der Beziehung Beste Freunde zu sein respektiert hat. Die Ex Partnerin auch nach der Beziehung klar dazu bereit war, ihre Seite eine Mündlichen Vertrages von dem Mann bereit seine Seite eingehalten hat einzuhalten. (Bei der Statistik einer Arbeit zu helfen) und man das nicht mehr erhält. Also man wie dreck behandelt wird, weil er Narzistische neue das nicht will. -- Wass Wenn Selbst die Mutter und Schwester der Partner es nicht in Ordnung finden wie die Ex Freundin mit einem Umgeht und welches Leid man erfährt. Was wenn man als Tänzer sich einen neuen Tanz suche aus Respekt zur Ex und um das Tanzen weiter zu machen in einem Tanz den man mit der Expartnernin noch nicht betrieben hatte,. Und 2 Monate darauf die Expartnerin in dem Tanzkurs auftaucht und man anschliessend von einem Date mit einer potenziellen neuen Partnerin vom Date ausgeladen wird will die Ex ihr geschrieben hat man wäre ein Stalker. Was wenn man alle Ihre Wünsche versucht zu respektieren und einem nur noch Email / SMS Nachrichten bleiben um Ihr zu sagen welches Leid Sie mit ihrem Verhalten verursacht. Ich habe mich Kollegen geöffnet und musste mich im Kollegenkreis neu orientieren, denn alle Menschen die wir gemeinsam hatten, konnte ich nicht mehr treffen. Aus Angst sie würden mich nun als Starker anschauen. Ich konnte in der Stadt Zürich nicht mehr durch die Strassen gehen weil ich Angst hatte ich könnte Ihr begegnen und hätte dann ein Nachstehen gemacht und wäre wirklich ein Stalker. Wer ist hier nun wirklich Opfer? 14 Jahre leiden, weil ich immer noch nicht weiss warum ich es nach 4.5 Jahren alles für Sie gemacht zu haben als Kolleg und später Partner und dann wieder Kolleg es nicht verdient habe eine Hilfe die für Sie in weniger als 1 h gemacht hätte werden können und das ob schon ich nach OR ein Recht dazu hatte. Was bin ich nun also. Seit 14 Jahren leide ich mit gewissen nicht sprechen können weil Sie ev mich als Stalker anschauen. Und nun soll ich für meine Nachrichten im Leid auch noch unter Straftatbestand gesetzt werden. – Auch habe ich Dinge die nur Ausgeliehen wurde und nie geschenkt wurden immernoch nicht zurück erhalten.

Oliver Wälchli: Das ist eine sehr lange Frage und ich als Aussenstehender verstehe leider auch nicht alles. Was mir aber auffällt ist, dass Sie offensichtlich sehr unter dieser Situation leiden. Sie sollten wirklich versuchen, sich von dieser Person zu lösen, auch wenn es hart ist. Ansonsten geht Ihr Leidensweg immer weiter. Möglicherweise würde ich auch therapeutische Unterstützung beiziehen, damit eine neutrale Person zusammen mit Ihnen die vergangenen Jahre aufarbeiten kann.

Meine Nichte hat mich befreundet auf Instagram. Ich hab dann zwischendurch mal Likes gegeben. Sie hat mir dann vorgeworfen, ich würde sie stalken, und mich anschliessend geblockt. Ist der Stalkingvorwurf da gerechtfertigt?

Natalie Schneiter: In den sozialen Netzwerken wie Instagram kann jede Person entscheiden, mit welchen Personen er oder sie Inhalte teilen möchte. Wenn Ihre Nichte mit Ihnen diese Beiträge teilt, dann muss sie davon ausgehen, dass Sie diese sehen und liken können. Diese Handlung alleine würde ich nicht als Stalking bezeichnen.

Ich hatte von 1999 bis 2007 mit einer Frau Kontakt. Im November bat sie mich, sie nicht mehr anzurufen. Ich schrieb ihr regelmässig SMS und WhatsApp. Im Frühling 2019 schrieb ich einmal alle 1 bis 2 Wochen ein Mail oder einen Brief. Diese Frau bewahrte alles auf und drohte mit einer Anzeige wegen Belästigung und Nachstellung. Wenn ich jetzt dieser Frau wieder mal schreibe, kann sie mich sofort anzeigen, falls sie diese Mails und Briefe vom Frühling 2019 noch nicht gelöscht bzw. weggeworfen hat oder muss sie von vorne beginnen. Ich möchte diese Frau sehr gern treffen. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Oliver Wälchli: So schwer es auch ist, hören Sie auf diese Frau und brechen Sie den Kontakt ab. Wir Männer müssen ein «Nein» akzeptieren, auch wenn es manchmal nicht leicht ist. Offensichtlich wurden Ihre Kontaktaufnahmen als «zu viel» und als Belästigung empfunden. Respektieren Sie diese Wahrnehmung.

Puls, 4.11.2024, 21:05 Uhr ; 

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