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Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Bild: Reuters
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Asylentscheid gegen die Schweiz

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass ein Asylbewerber, der zurzeit im Kanton Zürich lebt, nicht ausgeschafft werden darf. Es bestehe die Gefahr, dass der Mann in seinem Herkunftsland Sudan gefoltert werde. Hat das Urteil Auswirkungen auf die Schweizer Asylpolitik?