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Im Grossen Saal des Bundesgerichts von Lausanne.
Bild: Keystone
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Bundesgericht will keine Amerikanisierung des Rechts

Ein Zürcher Anwalt verlangte nebst einem Stundenhonorar von 700 Franken auch noch eine Prämie von fast einer halben Million Franken. Das gehe zu weit, urteilt das Bundesgericht. Solche Prämien und Erfolgshonorare für Anwälte sind nur unter Auflagen erlaubt.