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Bundesrat bekämpft überhöhte Managerlöhne
Der Bundesrat reagiert auf überrissene Manager- und Verwaltungsratslöhne und macht einen Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative.
Aktionäre sollen über Saläre abstimmen
Der Bundesrat will die laufende Revision des Aktienrechts ergänzen und im Aktienrecht verankern, dass die Vergütungen des Verwaltungsrats jährlich von der Generalversammlung genehmigt werden müssen. Dies gilt für börsenkotierte Unternehmen. Zusätzlich möchte es der Bundesrat erleichtern, überhöhte Boni und Abgangszahlungen mit einer Klage zurückzufordern.
Selbstkontrolle funktioniert ungenügend
Die Finanzkrise habe gezeigt, dass die Selbstkontrolle der Unternehmen bei der Vergütungspolitik ungenügend funktioniere, begründete der Bundesrat der Massnahmen. Die Vorschläge sieht der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur so genannten Abzocker-Initiative.
Bundesrat gegen Abzocker-Initiative
Die Abzocker-Initiative hingegen hält der Bundesrat für zu rigoros und damit nachteilig für die Wettbewerbsfähigkeit. Sie verringere die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlangt, dass die Generalversammlung über die Gesamtvergütung von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beirat abstimmen und jährlich die Verwaltungsratsmitglieder, den Präsidenten und den Vergütungsausschuss wählen soll. Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen und Prämien sollen verboten werden. Die Initiative war im vergangenen Februar mit rund 115 000 gültigen Unterschriften eingereicht worden.
Wohlwollendes Echo auf bundesrätlichen Vorschlag
Die Massnahmen des Bundesrats gegen die Abzockerei auf den Chefetagen haben ein wohlwollendes Echo ausgelöst. Wirtschaft und Bürgerliche begrüssten vor allem das Nein zur Abzocker-Initiative. SP und Gewerkschaft forderten weitergehende Massnahmen. Ein Rückzug der Initiative kommt für den Initianten Thomas Minder nicht in Frage.
Nun liegt der Ball beim Parlament. Die Landesregierung hofft, dass die Räte nun auch für eine zügige Umsetzung sorgen.
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