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Datenspeicherung - unnötige Verletzung von Grundrechten

Es ist illegal, wenn EU-Länder Kommunikationsdaten von Bürgern und Bürgerinnen grundlos über längere Zeit aufbewahren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein EU-Gesetz hatte bisher erlaubt, Daten über Telekomverbindungen während zweier Jahre zu speichern.

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