Europäisches Urteil: Schweiz diskriminiert Witwer
Der Europäische Menschenrechtsgerichthof (EGMR) hat eine Klage eines Mannes aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden gutgeheissen. Als seine Kinder erwachsen wurden, verlor er die Witwerrente. Bei Frauen ist das anders geregelt. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte der Mann erfolgreich. Die Schweiz ist nun gezwungen, ihr AHV-Gesetz anzupassen.
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