Neues Sexualstrafrecht: wie umgehen mit den Opfern?
Ab dem 1. Juli gilt in der Schweiz das neue Sexualstrafrecht. Ein wichtiger Punkt darin: Bisher lag eine Vergewaltigung nur vor, wenn das Opfer bedroht oder Gewalt ausgeübt wurde. Neu gilt rechtlich gesehen: Nein heisst Nein! Das Sexualstrafrecht anpassen ist das eine, der Umgang der Justiz mit den Opfern das andere. Ein Vorbild sein könnte das Solothurner Modell.
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