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Schmerzpatienten können aufatmen

Bisher verpflichtete das Bundesgericht die Invalidenversicherung auf eine harte Linie. Patienten mit Schleudertrauma oder anderen körperlich nicht erklärbaren Schmerzen hatten kaum eine Chance auf eine Rente. Denn bei pychosomatischen Schmerzen gingen die Richter davon aus, dass sie überwindbar sind. Jahrelang kritisierten Fachärzte diese Haltung. Nun lenkt das Gericht ein.

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