Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmelde-Verkehrs ist brisant: Es geht darum, ob die Strafverfolger bei der Überwachung von Verdächtigen künftig mehr Mittel, etwa so genannte Staatstrojaner, einsetzen dürfen oder nicht. Der Nationalrat hat entschieden: Sie dürfen. Was das bedeutet und was ein Informatiker dazu zu sagt, der selber solche Trojaner programmiert.
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Staatsanwälte und Polizisten dürfen hacken
Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmelde-Verkehrs ist brisant: Es geht darum, ob die Strafverfolger bei der Überwachung von Verdächtigen künftig mehr Mittel einsetzen dürfen oder nicht. Im Nationalrat wird heftig debattiert.
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