Darf ein Mieter einfach so das Schloss auswechseln?
«Espresso»-Hörerin Jasmin Rusterholz vermietet in ihrem Haus im Berner Jura eine Wohnung. Der Mieter hat nun das Schloss ausgewechselt, ohne Frau Rusterholz zu informieren. Das darf er nicht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo dazu. Am Ende der Mietdauer muss er das alte Schloss wieder einsetzen.
Konsumnachrichten:
- Mehr Verfahren: Der Ombudsman Telekommunikation <http://www.ombudscom.ch/de/about/index.html> hatte im 2009 viel zu tun
(Siehe auch: «Espresso»-Sendung vom 29.12.09 <http://www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/top/espresso/de/drs1/sendungen/espresso/2649.bt10114871.html> )
- Teurere Flüge: Die Swiss erhöht die Preise um bis zu 200 Franken
- Höhere Sicherheit: Frankreichs Autobahnen gehören zu den
besten in Europa