Gestrandet in Griechenland: Unfreiwillige Ferienverlängerung
DRS 1-Moderator Thomy Scherrer ist diese Woche nicht zur Arbeit erschienen. Nicht etwa, weil er krank ist oder keine Lust hat zu arbeiten, sondern weil er in seinen Ferien vom Streik in Griechenland betroffen ist. Obwohl Thomy Scherrer keine direkte Schuld an den «Zwangsferien» trifft, werden die zusätzlichen Tage vom Ferien- oder Überzeitenkonto abgebucht.
Wie Arbeitsrechtsexperte Alex Hertl vom Verband «Angestellte Schweiz» erklärt, haben Urlauber in so einer Situation Pech gehabt. Ob ein Streik, ein Vulkanausbruch oder zuviel Schnee: Wird der Urlaub aufgrund höherer Gewalt verlängert, ist der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich gesehen selber schuld.
Anders ist der Fall, wenn sich die Rückkehr bei einer Dienstreise wegen höherer Gewalt verzögert. Hier dürfen weder Ferien noch Überzeiten abgezogen werden, denn der Arbeitnehmer trifft keine Schuld an seiner Absenz.
Vorsicht: Werden die Ferien aus Nachlässigkeit oder mutwillig verlängert, gilt dies als eigenmächtiger Ferienbezug - und kann unter Umständen eine fristlose Entlassung nach sich ziehen.
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