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Im ÖV braucht es ein Arztzeugnis zur Reiseunfähigkeit
Ein Ehepaar kann wegen Fieber die Reise am Ostermontag nicht antreten. Das bedeutet: Die Sparbillette der SBB von Gossau SG nach Zug und zurück verfallen. Doch es gibt einen Weg, um wenigstens einen Teil des Billettpreises zurückzuerhalten: mit einem ärztlichen Zeugnis. Das Ehepaar bittet seinen Arzt also um ein Arztzeugnis. Doch offenbar ist es nicht das richtige. Vom SBB-Kundendienst heisst es, man benötige ein Reiseunfähigkeitszeugnis, weil nicht jede Krankheit automatisch bedeute, dass jemand nicht reisen könne. Korrekt, heisst es dazu auch beim FMH, der Ärztevereinigung in der Schweiz.
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