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IV-Gesetz macht Auswanderungspläne zunichte
Ein «Espresso»-Hörer möchte zu seiner Freundin und ihren Kindern nach Thailand auswandern, kann sich dort aber seine ausserordentliche IV-Rente nicht auszahlen lassen. Deshalb kann er sich den Wohnsitzwechsel nicht leisten. Er empfindet die Gesetzgebung als «ungerechte Fessel». Aber: Das IV-Gesetz verbietet den Export seiner Rente, obwohl sich der Staat dann die Ergänzungsleistungen sparen könnte.
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