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Legal parkiert – und trotzdem «gebüsst»
Eine Frau aus dem Aargau hatte im Sommer 2022 regelmässig bei ihrer hochschwangeren Schwester übernachtet. Ihr Auto stellte sie auf den Besucherparkplatz der Genossenschaftssiedlung in Zürich-Affoltern. Als Besucherin ist sie gemäss der richterlichen Verbotstafel dazu berechtigt. Dennoch wurde sie verzeigt. Das Stadtrichteramt sah jedoch keinen Rechtsverstoss. Die private Parkplatzkontrollfirma Parkon bestand dennoch auf einer Umtriebsentschädigung für ihren Aufwand. Erst als sich «Espresso» einschaltet, schaut Parkon den Fall genauer an und storniert die Forderung umgehend.
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