Inhalt
«Mein Kästli wurde aufgebrochen. Haftet die Badi?»
Gelegenheit macht Diebe: Wer in der Badi seine Wertsachen im Schuh versteckt oder unter dem Tüechli, muss sich nach dem Schwumm nicht wundern, wenn alles weg ist. Bäder stellen deshalb Schliessfächer zur Verfügung. Doch wer haftet, wenn das Kästli aufgebrochen wird? «Espresso» klärt auf.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen