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«Sind Geschenkgutscheine mit Rabatten kumulierbar?»
Einen Geschenkgutschein zusammen mit einem Rabattgutschein einlösen – das wollte ein Konsument. Doch der Anbieter winkt ab. So etwas sei laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Damit lässt sich der Kunde nicht abspeisen. Er sieht einen Verstoss gegen «Treu und Glauben». «Espresso» erklärt, was dieser Rechtsgrundsatz bedeutet und ob er hier zur Anwendung kommt.
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