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Swiss streicht Flug – sieht Fehler aber bei der Kundin

Wegen eines Streiks streicht die Swiss einen Flug nach Marseille. Sie bietet einer Passagierin eine Alternative an: zwei Tage später. Doch die Kundin würde so ihre Opernaufführung verpassen. Deshalb entscheidet sie sich für eine Zugreise. Die Swiss versichert ihr, eine Rückerstattung sei möglich. Doch als die Kundin später ihr Geld zurückfordert, winkt die Airline ab.

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