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Tiefere Mieten ab Dezember

Der Referenz-Zinssatz für die Mieten in der Schweiz wird künftig nach einfachen Regeln gerundet. Damit könnten die Mietenzinsen ab 1. Dezember sinken.

Bisher wurde der Referenz-Zinssatz aufgrund von komplizierten Regeln gerundet. Weil die Hypothekarzinsen stark gesunken sind, wurden die Mieter mit der alten Berechnungsmethode benachteiligt. Neu wird der Referenz-Zinssatz nach einfachen Regeln auf den Viertelprozentpunkt gerundet.

Der Referenz-Zinssatz basiert seit 2008 auf dem Durchschnittszins aller Schweizer Hypotheken. Jeweils vierteljährlich wird er vom Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.

Der Mieterverband rechnet mit einer Mietzinssenkung von knapp 3 Prozent. Dies macht bei einer Durchschnittswohnung mehrere Hundert Franken pro Jahr aus. Wenn der Vermieter den Mietzins nicht von sich aus senkt, ist es am Mieter schriftlich eine Mietzinssenkung zu verlangen. Diese Senkung tritt aber erst auf den nächsten Kündigungstermin in Kraft.