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Umstrittenes Geschäft mit Todesanzeigen geht weiter
Die Seite todesanzeigenportal.ch veröffentlicht weiterhin Todesanzeigen ohne Einverständnis der Angehörigen – inklusive deren Trauer- beziehungsweise Privatadresse. Die Zusicherung, «Traueradressen unkenntlich zu machen» scheint ein leeres Versprechen gewesen zu sein. Nach einer Strafanzeige des Schweizer Verlegerverbandes läuft unterdessen eine Untersuchung unter anderem wegen des Verdachts auf unbefugte Datenbeschaffung und die Verwertung fremder Leistungen. Die Verlage ärgern sich darüber, dass das Portal einfach Todesanzeigen übernimmt, die in ihren Zeitungen publiziert werden.
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