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Anders als bisher, sollen Behörden, Sozialversicherungen und auch Krankenkassen künftig alle Daten über Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis miteinander austauschen. So sollen sogenannte Sans-Papiers einfacher aufgefunden und weggewiesen werden können. Bei Betroffenen ist die Sorge gross.
Der Ständerat hat am Donnerstag einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Mord in der Schweiz nicht mehr verjähren soll. Aktuell gilt bei Mordfällen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, danach kann ein Täter oder eine Täterin nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.
Anders als bisher, sollen Behörden, Sozialversicherungen und auch Krankenkassen künftig alle Daten über Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis miteinander austauschen. So sollen sogenannte Sans-Papiers einfacher aufgefunden und weggewiesen werden können. Bei Betroffenen ist die Sorge gross.
Der Ständerat hat am Donnerstag einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Mord in der Schweiz nicht mehr verjähren soll. Aktuell gilt bei Mordfällen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, danach kann ein Täter oder eine Täterin nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.