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Ende Jahr ist Schluss mit UKW für die Radioprogramme der SRG. Ab dem 1. Januar 2025 können die Sendungen von Radio SRF deshalb nur noch über DAB+ und Internet empfangen werden. Ein umstrittener Entscheid - mit Folgen für das ganze Radiopublikum.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Gerichte Teile von Zivilverhandlungen mittels Videokonferenzen durchführen. Bei Strafprozessen gäbe es die Möglichkeit von Einvernahmen per Video schon länger, doch die Gerichte sind zurückhaltend, wie zwei aktuelle Fälle am Bundesstrafgericht zeigen.