Zum Inhalt springen
Audio
Seit 2018 gelten in Zürich beim Vermieten städtischer Wohnungen gewisse Einkommensobergrenzen, zudem darf man nicht alleine in einer zu grossen Wohnung leben.
KEYSTONE/Michael Buholzer
abspielen. Laufzeit 13 Minuten 57 Sekunden.
Inhalt

Städtische Wohnungen: Bundesgericht gibt Stadt Zürich recht

2018 verschärfte die Stadt Zürich die Regeln für das Vermieten städtischer Wohnungen. Sie führte gewisse Einkommensobergrenzen ein. Dagegen wehrten sich zwei Personen. Das Bundesgericht gab der Stadt Zürich nun aber auf ganzer Linie recht. (Bundesgerichtsurteile 4A_105/2024 und 4A_82/2024)

Download

Weitere Themen:

Das kommunistische Regime in China hat entschieden, das Rentenalter für Frauen und Männer deutlich zu erhöhen. Dieser Entscheid kommt nicht überraschend: Seit Jahren geht die Schere in der Demographie in China immer mehr auseinander. Die Leute werden immer älter und die Geburtenrate sinkt. Darunter leidet die Wirtschaft.

Grosse Solaranlagen in den Bergen sollen künftig die Schweiz mit zusätzlichem Strom versorgen. Das ist das Ziel des Solarexpresses, den das Parlament vor zwei Jahren beschlossen hat. Nun wird die erste Anlage im Kanton Graubünden gebaut. Allerdings ist fraglich, ob diese Anlagen überhaupt rentieren.

Mehr von «Info 3»