Ungefähr 1.6 Millionen Schweizerinnen und Schweizer sind laut dem Bundesamt für Statistik behindert, ein Drittel davon schwer, sodass ein selbstständiges Leben aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist. Deswegen leben viele in Heimen und Institutionen für Menschen mit Behinderungen.
Seit 2012 können Betroffene wählen, ob sie im Heim wohnen oder zuhause – dank der sogenannten «Persönlichen Assistenz». Bei diesem Modell suchen sich die Betroffenen die Assistenzpersonen selbst aus. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben, wie es die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert.
Auf dem Papier sind Inklusion und Selbstbestimmung zwei Schlüsselbegriffe der Konvention. In der Realität bleiben sie nach wie vor abstrakt.
Seit 2012 können Betroffene wählen, ob sie im Heim wohnen oder zuhause – dank der sogenannten «Persönlichen Assistenz». Bei diesem Modell suchen sich die Betroffenen die Assistenzpersonen selbst aus. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben, wie es die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert.
Auf dem Papier sind Inklusion und Selbstbestimmung zwei Schlüsselbegriffe der Konvention. In der Realität bleiben sie nach wie vor abstrakt.