
Inhalt
«Die Zusammenarbeit ermöglichen»
Warum eine Europäische Menschenrechtskonvention, wenn deren Grundsätze doch schon in den Verfassungen aller freiheitlichen Demokratien festgeschrieben sind? Weshalb sorgt das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Nachbarn für viel mehr Gesprächsstoff als ihre übrigen globalen Verpflichtungen?
Antworten von Christa Tobler, Professorin für Europarecht an den Universitäten von Basel und Leiden (NL), zur EMRK, zu den Bilateralen I und zum Schengen- und zum Dublin-Vertrag.
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