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Hat der Täter blaue Augen?

Welche Hautfarbe hat ein Vergewaltiger wohl, welche Augenfarbe, aus welchem Kontinent könnte er stammen? Solche äusserlichen Merkmale lassen sich aus anonymer Täter-DNA beim heutigen Stand der Wissenschaft herauslesen. Nur annäherungsweise.

Doch der Bundesrat will den Ermittlern in der Schweiz freie Hand geben für die bisher nicht erlaubte Phänotypisierung. Ist die Zeit reif dafür?

Interview mit Cordula Haas vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich.

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