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Juristische Problemfelder

Aneignung als künstlerische Praxis nutzt bestehende Werke und macht daraus neue. Die bestehenden Werke aber sind durch das Urheberrecht geschützt.

Unter welchen Umständen dürfen sie in neuen Kunstwerken zitiert werden? Antworten vom Juristen Christoph Beat Graber von der Universität Zürich.

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