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Von «fremden Richtern»
Laut dem Basler Historiker Georg Kreis haben die Eidgenossen lange Zeit ihre Gerichte von «fremden» Autoritäten, etwa dem Kaiser, bestätigen lassen. Ueber Jahrhunderte habe sich die Frage der Souveränität der Eidgenossenschaft gar nicht gestellt, weil sie faktisch ein französisches Protektorat gewesen sei.
Der Gegensatz zwischen «uns» und den «anderen» taucht erst im 20. Jahrhundert in der Schweizer Geschichte auf.
Landsrecht und Völkerrecht - Der Versuch einer Zusammenfassung aus historischem Blickwinkel.
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