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Das Recht auf Gesundheit – auch im Alter

Das Alter allein darf kein Grund sein, eine medizinische Leistung zu verweigern. Das Grundrecht auf Gesundheit ist altersunabhängig.

Juristin Sandra Egli zeigt anhand konkreter Beispiele, wo dieses Recht zum Tragen kommt.

So dürfen ältere Menschen zum Beispiel in der Grundversicherung nicht benachteiligt werden. Auch dürfen urteilsfähige Menschen auch im Alter über die Weiterführung oder Einstellung ihrer Therapie entscheiden.

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