Juristin Sandra Egli zeigt anhand konkreter Beispiele, wo dieses Recht zum Tragen kommt.
So dürfen ältere Menschen zum Beispiel in der Grundversicherung nicht benachteiligt werden. Auch dürfen urteilsfähige Menschen auch im Alter über die Weiterführung oder Einstellung ihrer Therapie entscheiden.
So dürfen ältere Menschen zum Beispiel in der Grundversicherung nicht benachteiligt werden. Auch dürfen urteilsfähige Menschen auch im Alter über die Weiterführung oder Einstellung ihrer Therapie entscheiden.