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Privatsphäre am Arbeitsplatz: Darf mich der Chef überwachen?

Seien wir ehrlich: Jeder von uns checkt im Büro mal die privaten E-Mails oder schaut sich im Internet das Wetter an. Viele Firmen akzeptieren das. Was aber, wenn es dem Chef zu viel wird und er seine Mitarbeitenden kontrollieren will? Im Ratgeber erfahren Sie, wie weit er damit gehen darf.

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Eine Firma darf das Verhalten seiner Mitarbeiter grundsätzlich nicht kontrollieren. Liegen allerdings sachliche Gründe vor, hat sie durchaus Möglichkeiten. Dabei gilt aber immer das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Im Detail heisst das:

Private Nutzung von Internet und E-Mail

Eine Firma darf die Nutzung von Internet und E-Mails überprüfen, muss sich dabei aber an klare Regeln halten:

1. Die Firma muss die Mitarbeiter informieren, bevor sie Kontrollen durchführt. Dies kann in einer Mitteilung erfolgen oder auch in einem Reglement oder im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
2. In einem ersten Schritt muss die Firma eine anonyme Kontrolle durchführen. Das heisst, sie kann prüfen, ob gewisse Seiten aufgerufen werden, aber nicht von wem.
3. Erst wenn sich bei dieser anonymen Kontrolle der Verdacht erhärtet, darf die Firma einzelne Mitarbeiter kontrollieren.

Videoüberwachung

1. Es ist nicht erlaubt, Videokameras zu installieren, nur um das Verhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren.
2. Allerdings hat der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht, daher kann oder muss er sogar – zum Beispiel aus Sicherheitsgründen – eine Videoüberwachung installieren. In einer Schalterhalle einer Bank zum Beispiel.
3. Nichts zu suchen haben Videokameras in Toiletten- oder Pausenräumen, denn die Mitarbeiter müssen Rückzugsmöglichkeiten haben.

Was kann der Chef tun, wenn er einen Missbrauch nachweisen kann?

In einem ersten Schritt kann er die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter verwarnen. Bessert sich das Verhalten des Mitarbeitenden nicht, kann er eine Kündigung aussprechen. Prävention ist allerdings am sinnvollsten. Nämlich indem der Arbeitgeber klare Regeln aufstellt oder zum Beispiel gewisse Internetseiten sperrt.

Was tun, wenn es der Chef übertreibt?

Besteht der Verdacht, dass die Firma mit Mitarbeiterkontrollen gegen das Arbeitsgesetz verstösst, sollten die Betroffenen das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Nützt das nichts, empfiehlt es sich, die Gewerkschaft oder eine entsprechende Beratungsstelle zu kontaktieren (Links siehe unten).