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Trifft den Arzt, der 2018 in der Hirslanden-Klinik in Aarau eine Hirnoperation durchführte, eine Mitschuld am späteren Tod der Frau? Diese Frage muss das Bezirksgericht Aarau beantworten (Symbolbild).
Bild: KEYSTONE/Martial Trezzini
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AG: Bezirksgericht verhandelt Todesfall in Hirslanden-Klinik

2018 verstarb in der Hirslanden-Klinik in Aarau eine Patientin nach einer Hirnoperation. Das Bezirksgericht Aarau muss nun klären, ob den operierenden Arzt eine Schuld am Tod der Patientin trifft. Die Staatsanwaltschaft hat ihn angeklagt wegen fahrlässiger Tötung.

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