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Wer Lottospiele organisiert, hat es künftig schwerer

Wer im Kanton Bern ein Lottospiel organisiert, darf nicht mehr ausschliesslich auf Gutscheine setzen. Diese dürfen nur noch einen Fünftel der Gewinnsumme ausmachen und müssen vom lokalen Gewerbe stammen. Immer noch erlaubt sind hingegen Sachpreise, wie zum Beispiel Fruchtkörbe oder eine Hamme. 

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Weiter in der Sendung:

* «Ruf in die Woche»: Was beim Vorsingen für den Kinder alles schieflaufen kann.

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