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Kampf gegen "Medien-Monopol": Schawinski erhält Recht
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Roger Schawinski gutgeheissen. Für die Südostschweiz muss das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Radiokonzession unter dem Blickwinkel der Meinungs- und Angebotsvielfalt neu beurteilen. Schawinski rechnet sich gute Chancen aus, die Privatradiokonzession anstelle von Radio Grischa zu erhalten.
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