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Abfuhr für Zürcher Sterbehilfe-Vereinbarung

Das Bundesgericht hat die Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und «Exit» für nichtig erklärt. Laut den Richtern in Lausanne lässt das geltende Recht keinen Raum für solche Abmachungen.

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