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Abfuhr für Zürcher Sterbehilfe-Vereinbarung
Der Kanton Zürich wollte den Umgang mit der Sterbehilfe regeln. Deshalb hat er mit der Sterbehilfeorganisation Exit eine Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung mit der Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Bundesgericht aber für ungültig erklärt. Das geltende Recht lasse solche Vereinbarungen nicht zu. Für die gesetzliche Regelung ist nun definitiv der Bund zuständig.
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