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18 Jahre Gefängnis - aber keine Verwahrung

Der Mann, der vor drei Jahren in einem Winterthurer Hotel seinen Sohn umgebracht hatte, ist vom zuständige Bezirksgericht zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Allerdings will das Gericht - anders als das der Staatsanwalt gefordert hatte - keine Verwahrung des Täters.

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