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Abstimmungskontroverse zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Am 15. Mai 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organspende entscheidet, soll Organspender:in werden – ausser die Angehörigen bezeugen nach dem Tod der Spender das Gegenteil.
Bundesrat und Parlament befürworten diese sogenannte «Wiederspruchslösung», ebenso Philipp Kutter, Mitte-Nationalrat aus dem Kanton Zürich. Nein sagt Verena Herzog, SVP-Nationalrätin und Mitglied des überparteilichen Abstimmungskomitees «NEIN zu Organentnahme ohne Zustimmung».
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