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Asylrecht: Kanton Neuenburg verliert vor Gericht

In der Schweiz sind Kantone dazu angehalten Asylsuchende in ihr Einreise-Land zu überstellen, sofern sie dort bereits Asyl beantragt haben. Machen sie es nicht, müssen sie zahlen: Dann streicht der Bund nämlich die Beiträge an die Sozial- und Nothilfe. Gegen diesen Grundsatz zog der Kanton Neuenburg neulich vor Gericht – und hat verloren.

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