Inhalt
Aufnahmen mit Dashcams sind keine Beweismittel
Dashcams zeichnen auch unerlaubte Manöver auf: Eine Autofahrerin überholte einen Autolenker rechts. Der überholte Lenker zeigte die Frau an, und belegte das Manöver mit Kamera Aufnahmen. Die Frau wurde deshalb von der Zürcher Justiz verurteilt. Nun hebt das Bundesgericht das Urteil auf.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen