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Graufahrer sind keine Schwarzfahrer. Wer in einem Selbstkontroll-Zug der SBB mit einem 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse erwischt wird, darf nicht wie ein Schwarzfahrer behandelt werden, sagt das Bundesgericht.
Der Bundesrat will die Höchststrafe für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre Gefängnis anheben. Er reagiert damit unter anderem auf die Raser-Debatte.
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