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Bundesgericht: Leiturteil zu Sozialhilfepraxis von Gemeinden

Um Geld zu sparen, verlangen einige Schweizer Gemeinden, dass sich Sozialhilfeempfänger bereits mit 60 Jahren Beiträge aus ihrer Pensionskasse ausbezahlen lassen, anstatt Sozialhilfe zu beziehen. Das Bundesgericht setzt dieser Praxis jetzt aber enge Grenzen.

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