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Vor Bundesgericht beantragte der anwaltlich vertretene Junge, es sei festzustellen, dass die gegen ihn verhängte Untersuchungshaft rechtswidrig gewesen und ihm pro Hafttag eine Genugtuung von 200 Franken auszurichten sei.
Bild: Keystone
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Bundesgericht: U-Haft gegen Zwölfjährigen war zulässig

Die Genfer Staatsanwaltschaft hat einen zwölfjährigen Roma-Buben wegen Diebstahls in U-Haft genommen. Doch darf man ein tatverdächtiges Kind einsperren? Das Bundesgericht entschied nun, Kinder ab zehn Jahren dürfen unter gewissen Auflagen in Untersuchungshaft gesetzt werden.

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Die Genfer Staatsanwaltschaft hat einen zwölfjährigen Roma-Buben wegen Diebstahls in U-Haft genommen. Doch darf man ein tatverdächtiges Kind einsperren? Das Bundesgericht entschied nun, dass Kinder ab zehn Jahren unter gewissen Auflagen in Untersuchungshaft gesetzt werden dürfen.

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