Die Genfer Staatsanwaltschaft hat einen zwölfjährigen Roma-Buben wegen Diebstahls in U-Haft genommen. Doch darf man ein tatverdächtiges Kind einsperren? Das Bundesgericht entschied nun, dass Kinder ab zehn Jahren unter gewissen Auflagen in Untersuchungshaft gesetzt werden dürfen.
Bundesgericht: U-Haft gegen Zwölfjährigen war zulässig
Die Genfer Staatsanwaltschaft hat einen zwölfjährigen Roma-Buben wegen Diebstahls in U-Haft genommen. Doch darf man ein tatverdächtiges Kind einsperren? Das Bundesgericht entschied nun, Kinder ab zehn Jahren dürfen unter gewissen Auflagen in Untersuchungshaft gesetzt werden.
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