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Bundesgerichtsurteil zu späten Schwangerschaftsabbrüchen
Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz legal, wenn sie in den ersten zwölf Wochen stattfinden. Wenn eine Frau später abtreibt, wird sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Es sei denn, sie befand sich in einer Notlage. Dagegen kann sich der Vater rechtlich nicht wehren. Das hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 7B_1024/2023)
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