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Späte Schwangerschaftsabbrüche nach den ersten zwölf Wochen sind in der Schweiz strafbar. Es sei denn, die Frau befand sich in einer Notlage.
KEYSTONE/DPA/Hendrik Schmidt
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Bundesgerichtsurteil zu späten Schwangerschaftsabbrüchen

Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz legal, wenn sie in den ersten zwölf Wochen stattfinden. Wenn eine Frau später abtreibt, wird sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Es sei denn, sie befand sich in einer Notlage. Dagegen kann sich der Vater rechtlich nicht wehren. Das hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 7B_1024/2023)

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