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Bundesgerichtsurteil zum Sorgerecht
Wenn Eltern sich trennen, wohnen die Kinder häufig abwechselnd bei beiden. Alternierende Obhut nennt sich das. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass in diesen Fällen zwingend beide Elternteile das Sorgerecht haben müssen. Geschiedene Eltern sollen also auch gemeinsam über Schule, Wohnort oder Gesundheit der Kinder entscheiden. (Bundesgericht Urteilsnummer 5A_33/2023)
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