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Die Krux mit Betreuungsurlaub kranker Kinder
Erkrankt das eigene Kind, haben Eltern Anrecht auf einen 14-wöchigen bezahlten Urlaub. Wie sie diesen aufteilen, ist ihnen überlassen. Bei schwer erkrankten Neugeborenen gilt das allerdings nicht, hat das Bundesgericht entschieden.
(9C_0596_2023)
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