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Dienstverweigerung bleibt ein Asylgrund

Im Jahr 2012 hat das Parlament das Asylrecht verschärft. Militärverweigerer sollten nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Jetzt zeigt sich aber: Das geänderte Gesetz ändert in Wirklichkeit nichts. Das Bundesverwaltungsgericht anerkennt einen syrischen Kriegsverweigerer weiterhin als Flüchtling.

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